Köln | Die Corona-Pandemie breitet sich auch in NRW immer weiter aus. Das Gesundheitsministerium des Landes meldet mit Stand 25. März, um 10 Uhr, 9.421 Infektionen in NRW und 61 Todesfälle. Verbraucherministerin Heinen-Esser sagt die Versorgung der Bevölkerung in NRW sei gesichert und Justizminister Biesenbach erläuterte die geplanten Maßnahmen im Justizsektor. Minister Pinkwart informierte über die Kreditvergabe und Zuschüsse für die Wirtschaft. Ein Überblick über die Situation in NRW.

Verbraucher und Corona-Pandemie

Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser, CDU, stellte eindeutig klar, dass die Versorgung der Bevölkerung in NRW sichergestellt sei. Wenn es in bestimmten Bereichen, etwa Klopapier oder Seifen zu Engpässen komme, dann liege es an Hamsterkäufen. Die Ministerin warnte vor unseriösen Geschäftspraktiken und vielen Pishing-Mails, die im Umlauf seien. Also Mails die vorgaukeln von seriösen Instituten wie etwa der Sparkasse zu kommen. Auch ältere Menschen seien zunehmend Betrugsversuchen an der Haustür ausgesetzt. Bei Betrugsversuchen sollten diese zur Anzeige gebracht werden. Die Verbraucherschutzzentrale biete Beratung an, etwa wenn wegen Kurzarbeit oder finanziellen Engpässen, eine Überschuldung drohe. Zudem sei die Zentrale in Gesprächen mit den Stadtwerken, um Stromsperren für Kunden abzuwenden, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen könnten.

Ministerin Heinen-Esser erklärte zum Verbot der Einreise von Saisonarbeitskräften. Normalerweise seien in NRW 53.000 Saisonarbeiter beschäftigt. Aktuell befänden sich 8.300 Saisonarbeiter in NRW.Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ordnete im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus nach Abstimmung im Bundeskabinett ein Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer an. Dieses Einreiseverbot im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen gelte ab dem heutigen Mittwoch um 17:00 Uhr, teilte das Innenministerium am Mittwochnachmittag mit. Die Regelung gelte für Einreisen aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden, unter anderem Bulgarien und Rumänien, und für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden.

Diese zusätzlichen Einreisebeschränkungen seien erforderlich, „um die Infektionsgefahren im grenzüberschreitenden Verkehr zu minimieren“, hieß es weiter. Die Regelung gelte „bis auf Weiteres“.

Das Ministerium für Justiz

Justizminister Biesenbach stellte fest, dass der Rechtsstaat aktuell funktionsfähig sei. Verfahren, die keinen Aufschub dulden, Eilsachen und Fragen des Gewaltschutzes werden aktuell verhandelt. Auch die Öffentlichkeit in den Verfahren an denen die Öffentlichkeit beteiligt ist, kann teilnehmen. Ansonsten ist der Zugang zu den Justizgebäuden eingeschränkt. Das Ministerium hat bis Ende April 2020 alle Fortbildungen ausgesetzt und bis 19.4 sollen keine Prüfungen stattfinden. Allerdings werden die laufenden Prüfungen noch durchgeführt.

Der Minister erklärte, warum das Land aktuell keine Rechtsreferendare einstelle. Es gehe um ein Ausbildungsprogramm bei dem die Rechtsreferendare in den ersten Monaten in größeren Gruppen gemeinsam ausgebildet werden. Dies entspreche nicht der Vorgabe der Kontaktvermeidung. Referendarinnen und Referendare die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, sollten die staatlichen Sozialmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Die Situation in den Justizvollzugsanstalten

Aktuell, so der Minister, seien nur eine Handvoll Plätze in den Justizvollzugsanstalten frei. Das Land beschloss Maßnahmen, um mehr Plätze in den NRW Justizvollzugsanstalten frei zu machen. Zum Schutz der Haftinsassen werde der Besuchsverkehr eingeschränkt. Auch Sammeltransporte werden zurückgefahren. Dafür dürften die Insassen mehr telefonieren. Zugang haben noch Verteidiger, Therapeuten oder Menschen, die für Menschen wichtig seien bei denen eine Suizidgefahr bestehe. Menschen, die sich im offenen Vollzug befinden haben die Möglichkeit stundenweise ihr Mobiltelefon zu nutzen.

Sollten sich Menschen in Haftanstalten mit dem Coronavirus infizieren, werden mehr Einzelzellen benötigt. Aus diesem Grund trifft das Land NRW Entscheidungen: So sollen Haftantritte bei einer Vollstreckung bis 12 Monate etwa Ersatzhaftstrafen später erfolgen. Bei Ersatzhaftstrafen, die bis zum 31. Juni noch laufen, sollen ausgesetzt werden. Dies gelte nur bei guter Führung und nicht für Menschen die wegen Sexualstraftaten oder schweren Gewaltstraftaten in Haft sitzen. Zudem muss gesichert sein, dass die aus der Haft entlassenen Personen im Anschluss nicht obdachlos sind und ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

Das Soforthilfeprogramm für die Wirtschaft

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart stellte heute die konkreten Umsetzungsmaßnahmen des Soforthilfeprogramms für kleinere und mittlere Unternehmen vor. Neben klassischen Kreditprogrammen, durchgeführt im Hausbankensystem, der KfW und der NRW-Bank wird es Zuschüsse geben. Für kleine Betriebe bis zu 5 Mitarbeitern kann ein Zuschuss von 9.000 Euro, für Betriebe bis 10 Mitarbeiter von 15.000 Euro und Betriebe bis 50 Mitarbeiter von 25.000 Euro beantragt werden. Diese Zuschüsse sind nach Wissen von Pinkwart nicht zurückzuzahlen, müssen aber beim Jahresabschluss angegeben und versteuert werden. Die Mitarbeiterzahl wird in Vollzeitäquivalenten ermittelt, so dass auch Teilzeitkräfte und Minijobber erfasst werden. Auch die Unternehmenschefs gelten als Mitarbeiter. Dabei gelten Regeln für den Zuschuss. So muss das Unternehmen mit Jahresabschluss 2019 gesund gewesen sein. Der Umsatz des aktuellen Monats muss im Vergleich zum Vormonat um 50 Prozent zurückgegangen sein, behördlich geschlossen sein oder kurzfristige Verbindlichkeiten erfüllen müssen.

Der Zuschuss kann nur vollständig digital beantragt werden. Ein analoger Antrag ist nicht möglich. Das entsprechende Formular soll am Freitag freigeschaltet werden. Es ist auf der Seite des Wirtschaftsministeriums NRW zu finden. Ein Muster soll dort bereits zur Vorbereitung vorhanden sein. Es sei geplant die ersten Bewilligungen Anfang kommender Woche bereits auszusprechen, so dass Freitag in einer Woche bereits die ersten Auszahlungen erfolgen können. Der Förderantrag kann bis zum 30. April eingereicht werden. Die Industrie und Handelskammern sowie die Handwerkskammern werden unterstützend beraten. Die Anträge werden stichpunktartig geprüft und am Ende des Jahres bei der Steuererklärung auf Plausibilität geprüft. Wer sich der Zuschüsse missbräuchlich bediene begehe Subventionsbetrug, so der Minister. Den Unternehmen verschafften diese Zuschüsse Zeit, um sich auf eine Kreditbeantragung und -bewilligung vorzubereiten und dies umzusetzen, da diese im Hausbanksystem in der Regel länger dauert.

Autor: Andi Goral