Das Grundgesetz auf dem Rudolfplatz

Alexander Slonka, Landesvorstand für Mehr Demokratie e.V., steuert das Ziel eines bundesweiten Volksentscheids und einer Grundgesetzänderung an. Dadurch haben die Bürger die Möglichkeit, über wichtige Themen wie Wirtschaft, soziale Sicherheit, Umwelt und Rente in Zukunft selbst zu entscheiden. 80 Prozent der Deutschen wollen wichtige Entscheidungen nicht nur der Politik überlassen. Die Volksabstimmungen auf bundesebene können Parlament und Regierung nicht ersetzen, sondern stellen eine Ergänzung dar. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Unterschriften der Bürger gesammelt, Flugblätter an die Kandidaten verteilt und das Thema in den Wahlkreisen diskutiert. Durch die Volksabstimmung wird außerdem eine höhere Wettbewerbsfähigkeit der Parteien erlangt.


In der Schweiz ist die Volksentscheidung bereits fest verankert und sollte nach Alexander Slonka als Vorbild dienen. Das Schweizer Rentenmodell, das sich bereits bewährt hat, wurde auf der Grundlage eines Volksentscheid durchgesetzt. Über Flugblätter können sich die Wähler über Kandidaten informieren, die hinter der Volksentscheidung stehen. 2002 gab es im Bundestag erstmals eine Mehrheit für die Einführung deutschlandweiter Volksentscheide. Die notwendige 2/3-Mehrheit wurde verfehlt, weil die CDU den Vorschlag ablehnte. Peter Kurth dagegen, CDU, spricht sich nach Alexander Slonka für diesen aus.

Stimmen zum Volksentscheid
FDP Bundestagskandidat Alexander Vogel sieht den Volksentscheid vielmehr als eine Möglichkeit, junge Menschen wieder für Politik zu begeistern und zu mobilisieren. Eine aktive Beteiligung weckt mehr Interesse bei den Bürgern und macht Demokratie lebendig.  Alle Themen eignen sich dafür jedoch nicht. Ein mögliches Thema könnte unter anderem die Entscheidung über den Beitritt der Länder in die EU sein oder die Frage nach der Abschaffung des Wehrdienstes. Eine Voraussetzung sollte jedoch immer ein angemessener Zeitrahmen sein, damit eine intensive Befassung mit den Themen möglich ist.

Barbara Moritz, Fraktionsvorsitzende der Grünen, spricht sich ebenfalls für den Volksentscheid aus. Obwohl nach Artikel 20 des Grundgesetzbuches eine Bürgerentscheidung grundsätzlich möglich ist, baut NRW Hürden auf, die diese erschweren. Derzeit muss eine Entscheidung des Bürgers durch eine hohe Anzahl an Unterschriften und einer Wahlmindestquote erreicht werden und die Bürger unter Umständen ein Finanzierungsmodell vorlegen. Diese Bedingungen erschweren die Beteiligung des Bürgers. Die Aufgabe des Landes sollte demnach sein, diese Hürden abzubauen und somit eine Grundlage für einen Volksentscheid zu schaffen.

[hh]