Bis zum 1. August läuft die Bewerbungsfrist für den mit 5.000 Euro dotierten Deutschen Kinderhörspielpreis, den die ARD gemeinsam mit der Filmstiftung NRW und in Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal jährlich ausschreibt. Ziel des Preises ist es, den besten Originalstoff oder die beste Adaption für Kinderhörspiele zu würdigen und damit auf dem unübersichtlichen Markt von Hörspielproduktionen für die Jüngsten ein Qualitätsbewusstsein zu schaffen. Ihre Bewerbungen einreichen, können Verlage, Autoren und andere Hörspiel-Produzenten. Bedingung ist, dass die eingereichten Werke bereits veröffentlicht bzw. gesendet wurden oder einen festen Sende- bzw. Veröffentlichungstermin bis zum 31. Dezember 2010 nachweisen können. Produktionen, die vor dem 1. Juli 2009 erschienen sind, sind nicht zugelassen. Jeder Einreicher darf nur eine Produktion mit einer maximalen Länge von 90 Minuten in Form einer CD zum Wettbewerb einsenden. Einzelne Folgen von Hörspielserien sind ausdrücklich zugelassen. Die Einreichung einer Serienfolge schließt jedoch die Einreichung anderer Folgen der Serie aus.

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