Gogulla hat im Januar beim Online-Abmeldevorgang einen Fehler begangen. Für das 3. Quartal beging er eine Fristverletzung. Hierauf wurde er vom Doping-Beauftragten des DEB, Eckard Schindler, umgehend hingewiesen, woraufhin Gogulla die Abmeldung korrekt vollzog. Da die Verletzung der Frist jedoch der zweite formale Fehler des Spielers war, zieht dies nach Art. 11.5.3 des NADA-Codes eine öffentliche Verwarnung nach sich. Diese Formfehler werden nach 18 Monaten aus dem entsprechenden Register des Spielers gestrichen, sollte kein weiteres fehlerhaftes Verhalten passieren. Athleten, die wie Gogulla dem Nationalen Testpool (NTP) angehören, sind dazu verpflichtet, der NADA vierteljährlich die voraussichtlichen Aufenthaltsorte und –zeiten („Whereabouts“) mitzuteilen.  

Die Kölner Haie unterstützen die Verwarnung des Gremiums. Haie-Geschäftsführer Thomas Eichin: „Als Kölner Haie arbeiten wir sehr intensiv daran, unsere Spieler in diesem Bereich aufzuklären und zu schulen. Das Fehlverhalten des Spielers bei diesem formalen, aber sehr wichtigen, Vorgang, zeigt uns, dass wir auf dem Gebiet der Meldepflichten unsere Spieler noch besser sensibilisieren müssen. Der Kampf gegen Doping und sauberen Sport ist eines unserer wichtigsten Ziele. Die bestehenden Regeln gilt es auf jeden Fall einzuhalten. Hierzu gehören auch die formalen Vorgänge!“

Haie-Manager Rodion Pauels zum Meldevergehen Gogullas: „Der Spieler war nicht gewissenhaft genug. Dies verurteilen wir. Die Sanktion ist richtig und ein Warnschuss für ihn. Aber auch für uns heißt es, den Spielern die Bedeutung der Meldepflichten weiter intensiv zu vermitteln. Festzuhalten ist aber auch, dass Gogulla kein Doping-Missbrauch begangen hat und sich auch keiner Kontrolle entzogen hat.“

Philip Gogulla nimmt wie folgt Stellung: „Ich habe im Januar den Online-Bogen ausgefüllt, aber offenbar nicht oder fehlerhaft am Computer abgeschickt. Über die unbeabsichtigte Verletzung der Frist ärgere ich mich zutiefst. Es war ein grober Fehler von mir, aus dem ich sicherlich lernen werde. Der Umgang mit der Meldepflicht ist noch recht neu für uns, aber dies darf keine Entschuldigung für meinen Fehler sein.“ 

[ag; Quelle Kölner Haie]