Brüssel | dts | aktualisiert | Die EU-Zulassung für den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat wird um weitere zehn Jahre verlängert. Es werde aber „neue Auflagen und Einschränkungen“ geben, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Zu diesen Einschränkungen gehören demnach ein Verbot der Verwendung als Trockenmittel vor der Ernte und die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen zum Schutz von Nichtzielorganismen.
Auf nationaler und regionaler Ebene können die Mitgliedsstaaten die Verwendung zudem weiter einschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten. Im zuständigen Berufungsausschuss hatte die Mitgliedstaaten vor der Entscheidung der EU-Kommission nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit für die Verlängerung oder Ablehnung der Zulassung von Glyphosat erreicht. Nach Angaben der Brüsseler Behörde war diese in Ermangelung der erforderlichen Mehrheit in beiden Richtungen verpflichtet, vor dem 15. Dezember 2023, wenn die derzeitige Genehmigungsfrist abläuft, eine Entscheidung zu treffen.
Der Unkrautvernichter gilt als umstritten, Umweltschutzorganisationen beklagen mögliche Schäden für die Umwelt sowie Menschen. Deutschland hatte schon in der Vergangenheit angekündigt, Glyphosat ab Anfang 2024 nicht mehr zulassen zu wollen.
Schätzl sieht nach Glyphosat-Zulassung Özdemir am Zug
Nach der Glyphosat-Entscheidung der EU-Kommission sieht die SPD-Fraktion Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am Zug. „Entscheidend ist nun, welchen Umsetzungsvorschlag das Landwirtschaftsministerium unter Berücksichtigung aus den Vorgaben der EU-Kommission und aus dem Koalitionsvertrag vorlegen wird“, sagte Johannes Schätzl (SPD), Abgeordneter im Landwirtschaftsausschuss des Bundestags, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitagausgaben). „Klar ist, dass der Einsatz von Glyphosat zumindest im privaten Haus- und Gartenbereich sowie auf Allgemeinflächen wie Kinderspielplätzen und Parks verboten bleibt. Diese bisher in Deutschland geltenden Regeln werden durch die Entscheidung nicht beeinflusst. Ein schonender Einsatz in der Landwirtschaft ist darüber hinaus ohne Alternativen erforderlich.“ Die Ampel hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass das Totalherbizid Glyphosat nur noch bis Ende 2023 zum Einsatz kommen soll.
Die Entscheidung aus Brüssel dürfte dieses Vorhaben erschweren. „Ich begrüße die Entscheidung der EU-Kommission. Sie gibt deutschen Landwirten Rechtssicherheit auch über 2023 hinaus, um Glyphosat weiterhin für die minimale Bodenbearbeitung zu nutzen“, sagte Max Straubinger (CSU), ebenfalls Mitglied des Landwirtschaftsausschusses.
„Ein Verbot auf nationaler Ebene lässt sich vor dem Hintergrund dieser Entscheidung nicht durchsetzen.“ Auf EU-Ebene habe sich Deutschland „mit der Enthaltung einmal mehr blamiert und die Bundesregierung ihre Uneinigkeit gezeigt“, so Straubinger.
Özdemir kritisiert Glyphosat-Verlängerung
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hat die Entscheidung der EU-Kommission, die Zulassung für den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat um weitere zehn Jahre zu verlängern, als „nicht angemessen“ kritisiert. „Meines Erachtens korrespondiert das nicht mit dem Willen der Mehrheit der Menschen innerhalb der Europäischen Union“, sagte er am Donnerstag im Rahmen der Vorstellung der neuen „Bio-Strategie“ seines Hauses. „Ich bedauere das sehr.“
Wenn man der Meinung sei, es wieder zulassen zu müssen, „hätte man es auch sehr restriktiv machen können für einen kürzeren Zeitraum“, so Özdemir. „Aber so jetzt mit zehn Jahre, das trägt dem Abstimmungsverhalten nicht Rechnung.“ Er fügte hinzu, dass die deutsche Enthaltung mit dazu beigetragen habe, dass es keine qualifizierte Mehrheit für die weitere Zulassung von Glyphosat gegeben habe.
Mit Italien habe man sogar zusätzliches Land gewonnen, welches vom Ja in die Enthaltung gegangen sei. Der Minister räumte unterdessen ein, dass er noch nicht sagen könne, ob man ein nationales Verbot ab 2024 umsetzen könne. Man werde in der Koalition entsprechende Beratungen durchführen, sagte er.
Am Ende werde man „zeitnah rechtzeitig entscheiden“. Die EU-Kommission hatte die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung am Donnerstag verkündet, zugleich aber „neue Auflagen und Einschränkungen“ angekündigt. Zu diesen Einschränkungen gehören demnach ein Verbot der Verwendung als Trockenmittel vor der Ernte und die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen zum Schutz von Nichtzielorganismen.
ag