Die Stellungnahme des Festkomitee Kölner Karneval von 1823 im Wortlaut:
Seit der Gründung des Festkomitee Kölner Karneval im Jahr 1823 werden Pferde im Kölner Rosenmontagszug mitgeführt. Die Pferde und Reiter in Reiterkorps, vor Zugfahrzeugen und Kutschen zählen zur Tradition im Kölner Karneval. Aus dieser langen gewachsenen Erfahrung im Umgang mit der Betreuung und Fürsorge für die Pferde hat das Festkomitee gemeinsam mit allen verantwortlichen Reiterkorpsführern der angeschlossenen Gesellschaften eine hohe Kompetenz aufgebaut, die bundesweit Anerkennung findet. Bei allen Planungen hat das Wohl des Tieres absoluten Vorrang. Die umfangreichen Vorgaben zum Einsatz von Pferden im Kölner Rosenmontagszug haben inzwischen Vorbildcharakter für andere Städte.

Das Festkomitee Kölner Karneval mit allen verantwortlichen Reiterkorpsführern bestätigt vollumfänglich und in Einigkeit die gesetzlichen Tierschutzbestimmungen. Gemeinsam mit dem Veterinäramt der Stadt Köln sind wird der Meinung, dass eine Sedation (medikamentöse Beruhigung) der eingesetzten Pferde zur Kompensation einer eventuell nicht vorhandenen Stabilität bzw. eines fehlenden Trainings tierschutzwidrig und somit nicht tolerierbar ist. Das Festkomitee selbst hat bereits vor vielen Jahren in seinen eigenen Richtlinien festgelegt, dass die Sedierung von Pferden durch Pferdelieferanten, Reiter oder Reitställe verboten ist. Ebenso legt das Festkomitee seit vielen Jahren großen Wert darauf, dass ausschließlich gesunde, trainierte und gewöhnte Pferde im Kölner Rosenmontagszug zum Einsatz kommen. Gleichzeitig legt das Festkomitee Kölner Karneval größten Wert auf eine reiterliche Eignung der Reiter im Kölner Rosenmontagszug. Jeder einzelne Reiter muss seine reiterlichen Fähigkeiten gemäß den Richtlinien vor jedem Rosenmontagszug erneut nachweisen.

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