Köln | Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat für Köln gerechnet und dabei herausgefunden, dass ab dem 1.1.2015 mehr als 99.500 Menschen den gesetzlichen Mindeslohn von 8,50 Euro erhalten müssen. Eine Untersuchung des Pestel Instituts aus Hannover habe ergeben, dass die Einführung des Mindestlohns in Köln eine zusätzliche Kaufkraft von 190,3 Millionen Euro bedeute.
 

„Im Schnitt wird jeder in Köln, der bislang einen Niedriglohn von unter 8,50 Euro bekommen hat, im kommenden Jahr rund 1.910 Euro mehr Geld zur Verfügung haben – allein durch den Mindestlohn“, sagt Ernst Busch. Der Geschäftsführer der NGG Köln macht deutlich, dass dieser zusätzliche Verdienst nahezu eins zu eins in den Konsum fließen werde: „Die wenigsten werden ihr Lohn-Plus auf die hohe Kante legen. Die meisten werden sich davon endlich einmal etwas gönnen – Sachen, die sie sich als Niedriglöhner vorher nicht oder nur schwer erlauben konnten: neue Kleidung, Kosmetik, Kino … und auch einmal ein Essen in der Gaststätte“, so Ernst Busch.

Die Gewerkschaft fordert „Mindestlohn-Sonderkontrollen“ in Köln durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, da sie davon ausgeht, dass es Arbeitgeber geben werde, die sich weigerten den Mindeslohn zu zahlen.

Autor: ag