Die Stadt Köln ruft für den Elften im Elften wieder ein Glasverbot aus. In der Altstadt und im Zülpicher Viertel ist das Mitführen und Verkaufen von Gläser und Glasflaschen dann verboten. Das Verbot gilt von Freitag, 11.11.2011, 8 Uhr, bis Samstag, 12.11.2011, 8 Uhr. Das Verbot soll die Feiernden vor Verletzungen schützen. Der Ordnungsdienst wird das Einhalten des Verbots kontrollieren. Rund 200 freiwillige Helfer werden die stätischen Mitarbeiter dabei unterstützen. Sie weisen Feiernde an den Zugängen auf das Glasverbot hin und verteilen Plastikbecher, in die die jecken ihre Getränke umfüllen können. Für die Entsorgung von mitgeführtem Glas stehen wieder Glascontainer zur Verfügung. Die Freiwilligen werden im Vorfeld bei einer Informationsveranstaltung auf ihre Aufgaben und die zu erwartenden Situationen vorbereitet. In den "Verbotszonen" selbst wird der Ordnungsdienst die Einhaltung des Glasverbotes ausschließlich mit eigenem Personal kontrollieren.

Das Konzept wird mittlerweile auch von anderen Kommunen geprüft. So sind auch am 11. November 2011 Mitarbeiter des Ordnungsamtes Düsseldorf mit dabei, um die Stadt Köln zu unterstützen und ihre Erfahrungen dann nach Düsseldorf zu transportieren, berichtet Stadtdirektor Guido Kahlen. Unterstützt wird die Kampagne der Stadt Köln wie zuvor durch Polizei Köln, Festkomitee Kölner Karneval von 1823, Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB), Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), Bundespolizei und Deutsche Bahn.



Hier gilt das Glasverbot:
Zülpicher Viertel
Nördliche Begrenzung:
Roonstraße von Hausnummer 32 bis Ecke Engelbertstraße, Engelbertstraße in nördlicher Richtung bis Hausnummer 2, Zülpicher Straße bis Hohenstaufenring, Hohenstaufenring in nördlicher Richtung bis Hausnummer 29-37 (einschließlich) beziehungsweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite Hausnummer 30-32; entlang Hohenstaufenring (Nummern 28, 26, 24) bis Friedrichstraße Nr. 60 (einschließlich), auch einschließlich des überdachten Gehwegs von Hausnummer 30, Rewe-Markt, jedoch ausschließlich der Straßenbahnhaltestelle der KVB-Linie 9.

Östliche Begrenzung:
Friedrichstraße über den Hohenstaufenring, Einbahnstraße „Zülpicher Platz“ in südlicher Richtung an der Herz-Jesu-Kirche entlang bis Roonstraße, Roonstraße bis Barbarossaplatz (ausschließlich), Roonstraße/Ecke Hohenstaufenring bis Kyffhäuserstraße/Ecke Luxemburger Straße.

Südliche Begrenzung:
Kyffhäuser Straße bis Zülpicher Straße Höhe Bahnunterführung des Bahnhofs Süd (ausschließlich der Unterführung).

Westliche Begrenzung:
Bahnunterführung Zülpicher Straße bis Ecke Meister-Gerhard-Straße/Zülpicher Straße, Meister-Gerhard-Straße (ausschließlich) bis Rathenauplatz, Rathenauplatz (ausschließlich) bis Roonstraße.



Altstadt
Nördliche Begrenzung:
Ecke Unter Goldschmied/Am Hof, Am Hof (ausschließlich), Kurt-Hackenberg-Platz (ausschließlich), gedachte Linie bis Am Domhof, Am Domhof (einschließlich), südliche Grenze der Gleisanlage Hauptbahnhof, Rampe Hohenzollernbrücke bis Rheinufer.

Östliche Begrenzung:
Rheinufer Richtung Süden bis Deutzer Brücke.

Südliche Begrenzung:
Rampe Deutzer Brücke (einschließlich), KVB-Straßenbahnhaltestelle Heumarkt, Augustinerstraße (einschließlich Fahrbahn, Gehweg und südlicher Gebäudezeile) bis Ecke Kleine Sandkaul.

Westliche Begrenzung:
Kleine Sandkaul (ausschließlich), Quatermarkt (ausschließlich), Unter Goldschmied (ausschließlich) bis Ecke Am Hof.

[cs, Karten: Stadt Köln]