Köln. 1. Juni 2007, 13:35 Uhr > Erfreut reagierte die Kölner IHK auf den Erlass der Landesregierung  der die bisherige Kölner Praxis  bestätigt – Lob für die
pragmatische Handhabung durch die Stadt Köln. Den neuen Erlass der NRW-Landesregierung, die so genannte "Handwerker-Parkregelung" auch auf Service- und Werkstattfahrzeuge von IHKMitgliedsfirmen auszudehnen, begrüßt die Industrie- und Handelskammer(IHK) zu Köln. "Die Landesregierung hat die Forderung der IHKs nach Gleichbehandlung aller Unternehmen erfüllt", freut sich Dr. Herbert Ferger,Hauptgeschäftsführer der IHK Köln. Mit dem Park-Erlass bestätige die Landesregierung die vor zwei Jahren in Köln zwischen der Stadt und der IHK Köln vereinbarten Parkregelungen für Werkstatt- und Servicefahrzeuge. Diese können mit einer besonderen gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung in Anwohnerparkbereichen kostenfrei parken, um auszuladen, auszuliefern oder Kundendienst zu leisten.

Ferger: "Wir möchten die Stadt Köln und die Verwaltung für ihre in dieser Sache sehr pragmatische und betriebsfreundliche Haltung ausdrücklich loben – Köln war hier landesweit Vorbild." "Wichtig ist jetzt", so Ferger, "dass die Kommunen untereinander eine gegenseitige Anerkennung ihrer Parkausweise vereinbaren." Sein Ziel: Ein landesweit gültiger Parkausweis für Werkstatt- Service- und bestimmte Lieferfahrzeuge! Die Genehmigungen sind bei den kommunalen Straßenverkehrsbehörden erhältlich. Berechtigt sind IHK-Mitgliedsunternehmen, die vergleichbare Tätigkeiten wie Handwerker ausführen und dafür schweres Material oder Werkzeug transportieren müssen. Sondergenehmigung für Pflegedienste, Essen auf Rädern, Automaten-Services oder andere Betriebe müssen
individuell mit den Straßenverkehrsbehörden geklärt werden. Zuständige Ordnungs- und Straßenverkehrsämter im Bezirk der IHK Köln: In Köln können der Antrag und weitere Informationen unter der Internet-Adresse
www.stadt-koeln.de/buergerservice unter der Rubrik Straßenverkehr und Parken aufgerufen werden.

[ag; Quelle: IHK]