Berlin | dts | Die Bundesregierung hat den Weg für eine Abschaffung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche freigemacht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Dieser sieht die Aufhebung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches vor.
Für Arztpraxen soll es demnach künftig nicht mehr strafbar sein, im Netz über Abtreibungen zu informieren. Kritik, die im Vorfeld an dem Vorhaben geübt wurde, hatte Buschmann noch am Morgen zurückgewiesen. „Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen“, sagte er im ZDF-Morgenmagazin.
„Es wird keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben wie für Schokoriegel oder Reisen.“ Das sei „rechtlich ausgeschlossen“. Der Schutz des ungeborenen Lebens werde nicht beeinträchtigt. Der bisherige Rechtszustand sei „unhaltbar“, so Buschmann.