Köln, 1.1.2007, 15:00 Uhr >
Ganz wichtig ist, die höhere Mehrwertsteuer gilt nicht für alle Produkte. Einige Produkte werden weiterhin mit einem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belegt, oder haben gar keine Mehrwertsteuer. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent bleibt unverändert bestehen.

7 Prozent Mehrwertsteuer
Sieben Prozent Mehrwertsteuer müssen Sie zum Beispiel zahlen auf Grundnahrungsmittel (außer Getränken und Alkohol), Leitungswasser, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Blumen, Tierfutter, Kunst und Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr.

0 Prozent Mehrwertsteuer
Es gibt auch Güter und Dienstleistungen, auf die keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist, dazu gehören Miete (ohne Nebenkosten), Gesundheitsleistungen wie Arzthonorare oder Honorare für Krankengymnastik, Briefporto und die Rundfunkgebühren oder Auslandsflüge.

19 Prozent Mehrwertsteuer
Den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent müssen z. Bsp. für Autos, Hifi und TV Geräte, Textilien, Kinderspielzeug und bekleidung, Strom-, Gas- und Wärmelieferungen, Krankenfahrten oder Bahnfahrkarten im Fernverkehr gezahlt werden.

Jahreswechsel und Übergang
Die Mehrwertsteuererhöhung bedeutet nicht, dass Sie in jedem Fall im kommenden Jahr den höheren Steuersatz zahlen müssen. Der Händler darf grundsätzlich nur den Steuersatz berechnen, den er selbst abführen muss. Es kommt immer darauf an, wann die Leistung erbracht wird. Liefert die Firma bis zum 31. Dezember 2006, muss sie nur die alte Mehrwertsteuer von 16 Prozent an den Staat abführen. Daher darf sie Ihnen auch nur die 16 Prozent in Rechnung stellen.

Mehr Tipps finden Sie hier:
www.verbraucherzentrale-nrw.de

Quelle: Verbraucherschutz NRW; Foto: pixelquelle.de