Das Symbolfoto zeigt ein Ladengeschäft

Köln | Shoppen ohne 2G-Regel, das gilt ab heute in ganz NRW. Allerdings muss in den Geschäften noch eine Maske getragen werden. Das Land NRW passte seine Coronaschutzverordnung an und die neue Fassung mit Öffnungen gilt ab heute, Samstag, 19. Februar.

Die größte Veränderung betrifft den Einzelhandel. Dort ist wieder shoppen ohne 2G möglich. Allerdings muss noch mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Das NRW Gesundheitsministerium empfiehlt allerdings das Tragen einer FFP-2-Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte sind der zweite Teil der Öffnungen und kontaktfreier Sport im Freien und körpernahe Dienstleistungen unter 3G sind auch für nicht immunisierte Personen wieder zulässig. Für nicht-immunisierte Personen gelten die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 19. März fort. Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Begrenzung bleibt auch für Treffen von Geimpften und Ungeimpften bestehen.

Alle weiteren Schutzmaßnahmen bleiben bis zu weiteren Öffnungen ab dem 4. März bestehen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einem schriftlichen Statement: „Die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate haben gewirkt. Durch das verantwortungsvolle Verhalten und das Mittragen der Einschränkungen seitens der Bevölkerung und nicht zuletzt mithilfe des Einsatzes der Menschen in der Medizin und Pflege, konnten wir die Omikron-Welle gut bewältigen. Unsere Leitlinie ‚Freiheiten wo möglich und Beschränkungen wo nötig‘, hat sich bewährt. Eine Überlastung in den Kliniken wurde erfolgreich verhindert. Die Infektionszahlen gehen zurück. Wir stehen jetzt an einem Wendepunkt, an dem wir mit gutem Gewissen schrittweise Beschränkungen zurückfahren können. Ich sage aber auch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Ein Basisschutz bleibt wichtig, genauso das Impfen.“

Die Untersagung von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wird mit Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben. Publikumsmessen sind dann wieder unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) zulässig.

Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.