Köln | aktualisiert | Am kommenden Mittwoch tritt in Nordrhein-Westfalen das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Dann darf in gastronomischen Betrieben, aber auch bei Brauchtumsveranstaltungen und in allen Schulen und auf Kinderspielplätzen nicht mehr geraucht werden. Gesundheitsministerin Barbara Steffens befürwortet die Abschaffung von Ausnahmen und ist sich sicher, dass durch das neue Gesetz Wettbewerbsverzerrungen beendet werden. Die Kölner FDP kritisiert das neue Gesetz.

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Die wichtigsten Infos zum ab 1. Mai 2013 gültigen Nichtraucherschutzgesetz:

<UL><LI>Ab 1. Mai gilt ein Rauchverbot in allen gastronomischen Betrieben wie etwa Restaurants, Gaststätten, Diskotheken und Bars.

</LI><LI>Bei Brauchtumsveranstaltungen, auch wenn sie in Festzelten stattfinden, besteht ebenfalls ein Rauchverbot.

</LI><LI>Die Einrichtung von Raucherräumen in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen − zu denen auch Vereinsheime zählen − schließt das geänderte Gesetz aus.

</LI><LI>Kinder und Jugendliche werden besser geschützt, da der Nichtraucherschutz ab 1. Mai auch für nicht-schulische Veranstaltungen in Schulen und auf ausgewiesenen Kinderspielplätzen gilt.

</LI><LI>Für die Ordnungsbehörden wird es durch die Abschaffung von Ausnahmen einfacher, die Einhaltung des Nichtraucherschutzes zu überwachen.

</LI><LI>Der Bußgeldrahmen ist auf bis zu 2.500 Euro für die Leitung einer Einrichtung oder eines gastronomischen Betriebs erhöht worden. Das Bußgeld für Gäste, die gegen das Rauchverbot verstoßen, wurde nicht erhöht und kann weiterhin zwischen 5 und 1.000 Euro liegen.

</LI><LI>Beim Nichtraucherschutzgesetz NRW wird – wie beim Bundesnichtraucherschutzgesetz – nicht zwischen verschiedenen Produktgruppen wie zum Beispiel Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten, elektrischen Zigaretten oder Shisha (Wasserpfeifen) unterschieden.

</LI></UL>

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Rauchverbot in allen Kölner U-Bahnanlagen

Für die Kölner Verkehrs-Betriebe bedeutet dies, dass ab dem 1. Mai die gesamten U-Bahn-Anlagen unter die Regelung des Rauchverbotes fallen. Bisher war Rauchen bereits in den Stadtbahnen und Bussen der KVB sowie auf den Bahnsteigebenen der U-Bahn verboten. Ab Mittwoch dieser Woche gilt der Nichtraucherschutz auch in den Zwischen- und Verteilerebenen der U-Bahn-Anlagen, die zu den öffentlichen Einrichtun-gen der Stadt Köln zählen.

Ralph Sterck, Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln kritisiert:

„Ab dem 1. Mai gilt in ganz NRW ein rigoroses Rauchverbot. Raucherräume, Raucherclubs und -gaststätten gehören dann der Vergangenheit an. Man muss sich das einmal bildlich vorstellen: Die Menschen feiern ausgelassen den Tanz in den Mai und ab Mitternacht müssen plötzlich alle ihre Zigaretten ausdrücken. Das ist weltfremd. Für die FDP in Köln ist Nichtraucherschutz ein bedeutendes gesundheitspolitisches Anliegen. Ein effektiver Nichtraucherschutz ist absolut notwendig. Wir verweisen aber darauf, dass bereits 80 Prozent der Gastronomiebetriebe in NRW rauchfrei sind und in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern sowieso ein absolutes Rauchverbot gilt. Schutz vor Rauch gibt es also bereits überall, wo er nötig ist. Weitere Einschränkungen von Gastronomen und Bürgern sind deshalb fehl am Platze. Ein absolutes Rauchverbot auch in Eckkneipen und speziellen Raucherräumen in der Gastronomie missachtet die Eigenverantwortung von erwachsenen Menschen.
Wo Wahlfreiheit möglich sei, solle es sie auch geben. Warum etwa eine Zigarrenlounge für Genießer mit einem staatlichen Verbot belegt werde, ist nicht nachvollziehbar: Ein generelles Rauchverbot in kleinen Kneipen widerspricht der Lebenswirklichkeit der Menschen und mindert ihre Lebensqualität. Auch Brauchtumsveranstaltungen wie Karneval werden unter der neuen Vorschrift leiden. Zudem bedroht das Rauchverbot die Existenz tausender Arbeitsplätze in der Gastronomie. Wir werden in Jahren feststellen, wie viel Kneipen dicht machen mussten und wie viel Kölsches Veedelsgefühl dadurch verloren gegangen ist.
Ein Rechtsstaat darf seine Bürgerinnen und Bürger nicht bevormunden. Wir Liberale sind der Auffassung, dass der Umgang zwischen Rauchern und Nichtrauchern besser durch Selbstbestimmung, Rücksichtnahme und Toleranz zu regeln ist, als durch staatliche Verbote und Gängelung. Nichtraucherschutz und Eigenverantwortung gehen auch zusammen. Deshalb ist der 1. Mai 2013 ein trauriger Tag für alle Menschen, die gerne selbstbestimmt über ihre Lebensweise entscheiden – nicht nur für Raucher. Wieder kappt Rot-Grün ein Stück Freiheit in NRW.“

Autor: ag