Symbolbild Kindertagesstätte

Düsseldorf | Wer einen ausländischen Studienabschluss erworben hat, soll künftig schneller und unbürokratisch in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten dürfen. Das teilte das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am Dienstag, 26. September, mit.

Für den Einstieg in Arbeit von ausländischen Studienabsolventen in Kitas war bisher grundsätzlich eine individuelle Bewertung des Abschlusszeugnisses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nötig, die wiederum mit langen Wartezeiten und Kosten verbunden war.

NRW-Familienministerin: „Das ist ein Baustein unserer Fachkräfteoffensive für Sozial- und Erziehungsberufe“

„Um allen Kindern ein gutes Aufwachsen und gleichberechtigte Chancen zu ermöglichen und das Personal in den Kindertageseinrichtungen zu entlasten und zu verstärken, braucht es mehr und gut qualifizierte Männer und Frauen in Betreuungseinrichtungen, auch aus dem Ausland. Sie müssen schnell und möglichst unbürokratisch in den Kitas arbeiten können. Das ist ein Baustein unserer Fachkräfteoffensive für Sozial- und Erziehungsberufe“, sagt NRW-Familienministerin Josefine Paul. „Es ist nicht hinnehmbar, dass wir qualifizierte Personen, die sich für die Arbeit in einer Kita in Nordrhein-Westfalen interessieren, aufgrund langwieriger und teurer Anerkennungsverfahren verlieren. Gut ausgebildete Fachkräfte wollen jetzt in den Arbeitsmarkt einsteigen – und wir wollen ihnen das durch unseren Erlass ermöglichen.“

Datenbank soll dabei helfen

Nach Angaben des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW soll ab sofort soll anstelle dieser Zeugnisbewertung bereits ein positives Ergebnis bei einer Abfrage in der Datenbank „anabin“ der Kultusministerkonferenz (KMK) ausreichen, damit Träger von Kindertageseinrichtungen ausländische Absolventinnen und Absolventen einstellen können. „Anabin“ stellt als Datenbank, Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit. Das unterstützt Behörden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Privatpersonen dabei, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Eine individuelle Zeugnisbewertung über die ZAB zu beantragen, ist natürlich weiterhin möglich.

Grundsätzlich können Absolventinnen und Absolventen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen der Erziehungswissenschaften, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik, Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik und Sozialpädagogik neben anderen Fachkräften, z. B. staatlich geprüften Erzieherinnen und Erziehern, als Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Auch Absolventinnen und Absolventen in Religionspädagogik, Sportpädagogik, Kunstpädagogik, Medienpädagogik, Psychologie und Bildungswissenschaft können auf Fachkraftstunden eingesetzt werden.

rs