Im Hinblick auf den Ratsbeschluss zur Wahl des neuen Kämmerers der Stadt Köln weist die Bezirksregierung Köln auf Folgendes hin: Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Landesbeamtengesetz darf eine Ernennungsurkunde eines kommunalen Wahlbeamten, wie z.B. eines Kämmerers, erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung nach den dafür geltenden Vorschriften beanstandet worden ist. Diese Frist ist notwendig, um u.a. die Rechte Dritter, die eine Konkurrentenklage anstrengen könnten, zu sichern. Auch für kommunale Wahlbeamte gilt das Prinzip der Bestenauslese. Die Ernennungsurkunde darf also nicht vor dem 18.01.2010 ausgehändigt werden. Aufgrund der Medienberichterstattung beabsichtigt die Bezirksregierung zu prüfen, ob der gewählte Kämmerer alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Lesen Sie hier den Bericht zur Wahl von Jörg Frank und die Berichte zur Sitzung des Stadtrates 17./18.12.2009 >>>

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