Strenge Sicherheitsregeln vorgeschrieben
Ahnungslose Veranstalter und Saalbetreiber könnten die Sicherheit der Besucher gefährden und sich im Ernstfall für ihre grobe Fahrlässigkeit strafbar amchen. Wenig bekannt ist vermutlich, dass die 2006 in Kraft getretene Versammlungsstättenverordnung für Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen oder mit einer begehbaren Fläche von 200 Quadratmetern strenge Sicherheitsregeln vorgibt. Sind diese nicht erfüllt und es passiert etwas, haften die Aufsicht führenden Personen, Veranstaltungsleiter und der Saalbetreiber. Mit einem neuen Siegel wollen das Festkomitee und GvWD zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Sicherheit der Gäste aufrufen.

Festkomitee fordert mehr Verantwortung
Das Festkomitee wird zu Beginn der kommenden Session alle angegliederten 110 Karnevalsgesellschaften anschreiben und dazu auffordern, die Sicherheitsmaßnahmen der Saalbetreiber zu überprüfen. “Viele Betreiber und Veranstalter sind sich ihrer Verantwortung nicht bewusst“, sagt Olaf Jastrob, Geschäftsführer der GvWD. Obwohl die Veranstaltungsstättenverordnung die Betreiber zu genauen Sicherheitsvorkehrungen verpflichtet, sei es insbesondere bei kleineren Veranstaltungsstätten fraglich, ob diese immer eingehalten werden. Um in der kommenden Session sichere Karnevalsfeiern zu gewährleisten, bietet die GvWD Saalbetreibern an, die Räumlichkeiten zu überprüfen und nach erfolgreicher Prüfung mit dem Siegel „Sicherer Karneval“ zu zertifizieren.

Das erste Siegel wird wahrscheinlich das Karnevalsmuseum erhalten. Dafür wurde bereits ein neuer Ausgang eingerichtet und ein schriftlicher Flucht- Und Rettungsplan erstellt. Damit das Haus des Karnevals ausgezeichnet werden kann, muss nun noch der Hausmeister eine Schulung zur Veranstaltungsaufsicht besuchen.

Siegel für mehr Sicherheit
Mit dem Siegel belegt der Saalbetreiber, dass er die Sicherheitsanforderungen der Versammlungsstättenverordnung erfüllt. Die Kosten für diese Prüfung betragen rund 1.500 Euro pro Prüfung. Diese sollte im Idealfall alle zwei Jahre wiederholt werden. Zu den zu prüfenden Details zählen unter anderem die Prüfung der Flucht- und Rettungswege, die Prüfung der allgemeinen Technik sowie der Feuerschutzmaßnahmen und des Wissensstandes der Aufsicht führenden Person. Unabhängig von dem Zertifikat sollte jeder Betreiber zu jeder Veranstaltung eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Cornelia Schlösser für report-k.de/ Kölns Internetzeitung