Münster | Eine Beschwerde der Stadt Bochum gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom vergangenen Freitag ist inzwischen beim Oberverwaltungsgericht Münster eingegangen. Die Frist dafür läuft eigentlich erst am 13. August dieses Jahres ab.

Mit dem bestätigten Eingang des entsprechenden Dokuments scheint der Fall weiterhin virulent zu bleiben. Am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einer Eilentscheidung die Abschiebung des als Gefährder eingestuften, früheren Leibwächters von Osama bin-Laden, Sami A., rückgängig gemacht und zugleich die sofortige Rückführung des Ausgewiesenen angeordnet. Die aber wird sich verzögern, da die tunesischen Sicherheitsbehörden den Mann zunächst selbst in Haft nahmen. Ungeachtet dessen bleibt der Fall auch fünf Tage nach der Eilentscheidung aus Gelsenkirchen politisch hochbrisant (Report-k.de berichtete).

Die nun eingegangene Beschwerde aus Bochum enthält noch keine Begründung. Bevor das Oberverwaltungsgericht über die Beschwerde entscheiden kann, muss zunächst der Eingang der Begründung abgewartet werden. Nach den gesetzlichen Vorgaben in der Verwaltungsgerichtsordnung muss der Beschwerdeführer die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist. Das Oberverwaltungsgericht hat nur die dargelegten Gründe zu prüfen, und zwar genau die, die vom Beschwerdeeinbringer ausgeführt werden, so der weitere Gang der Dinge.

Die gesetzlich bestimmte Monatsfrist für die Einreichung der Begründung durch die Stadt Bochum endet am 13. August 2018. Das Aktenzeichen der eingegangenen Beschwerde trägt das Aktenzeichen 17 B 1029/18. Der vorherie Beschluss des VG Gelsenkirchen trägt das Aktenzeichen 8 L 1315/18.

Autor: ag