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Köln | Die Verwaltung der Stadt Köln hat ihre Statistik zur Zahl in Köln lebender Ausländer und deren Status veröffentlicht und gibt diese dem Rat, dem Integrationsrat und dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zur Kenntnis. Den Fokus legt die Stadtverwaltung auf ausreisepflichtige Menschen von denen am Stichtag 31. Dezember 2021 rund 5.400 in Köln lebten.

Menschen ohne deutschen Pass

Rund 220.000 Menschen lebten am Stichtag 31. Dezember 2021 in Köln, die über keinen deutschen Pass verfügen. Davon 76.000 EU-Bürger und 144.000 Menschen aus nicht EU-Staaten. 194.000 Menschen und damit die überwiegende Mehrzahl verfügen über ein gesichertes Aufenthaltsrecht, etwa durch die Freizügigkeit oder entsprechende Aufenthaltstitel.

Bei rund 26.000 Menschen ist deren aufenthaltsrechtlicher Status nicht abschließend behördlich geklärt. Darunter befinden sich rund 18.800 Menschen mit sogenannten Fiktionsbescheinigungen. Das sind Menschen, deren Aufenthaltstitel in der Schwebe ist, etwa weil die genehmigende Behörde gerade zu viel zu tun hat und daher die Aufenthaltstitel immer nur um etwa 3 Monate verlängert werden. 1.800 Menschen befinden sich in Asylverfahren oder zur Ausreise verpflichtet sind, aber bei denen noch Duldungsgründe vorliegen.

Die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen in Köln ist gesunken. Von rund 6.000 am 31. Dezember 2020 auf 5.400 am 31. Dezember 2021. Im Jahr 2021 wurden 105 Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von in Köln lebendenden Geflüchteten abgelehnt. Das war einer mehr als noch 2020. Für diese Menschen gilt die Ausreisepflicht. Für Menschen bei denen ein rechtliches oder tatsächliches Abschiebehindernis besteht erhielten eine Duldung, wenn ein entsprechender Grund vorlag. Die Zahl der Menschen, die sich um ungesicherten Aufenthaltsstatus befinden reduzierte sich in den letzten Jahren um rund 500.

Rückführungen aus Köln

Rückführung ist das Wort für Abschiebung. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 215 Menschen aus Köln abgeschoben.  Das waren 2020 nur 133. 46 von ihnen befanden sich zuvor in Abschiebehaft und 39 in Strafhaft. 43 Menschen wurden abgeschoben, da sie nicht unerhebliche Straftaten begingen. Insgesamt wurden 69 Menschen wegen Straffälligkeit abgeschoben. 82 wurden rückgeführt wegen unerlaubter Einreise und in 90 Fällen lag eine Ausreiseverpflichtung nach abgelehntem Asylverfahren durch das BAMF vor. Die meisten Abgeschobenen kamen aus Albanien (60), gefolgt von Serbien (29), Frankreich (17), Bosnien (16) und Nordmazedonien (11). In allen anderen Fällen nach Ländern lag die Zahl der Rückführungen im einstelligen Bereich.

2021 wurden zwei Personen als islamistische Gefährder eingestuft und daher in ihre Heimatländer Iran und die Türkei abgeschoben. 84 Rückführungen wurden storniert und damit wesentlich weniger als noch 2020 als es 170 waren.

164 Menschen reisten freiwillig aus Köln und Deutschland aus, das sind 24 weniger als noch in 2020. 57 Menschen nutzten die staatlichen Fördermittel. 141 Menschen, die zuvor eine Duldung hatten, sind mit dem Stichtag 31. Dezember unbekannt verzogen.

„Chancen-Aufenthaltsrecht“

Im Bundeskabinett wurde das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ beschlossen und NRW orientiert sich bereits an den Richtlinien, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gelten werden. Das bedeutet, dass Rückführungen von Menschen, die von dem neuen Gesetz profitieren könnten aktuell nicht aus NRW abgeschoben werden. Profitieren könnten Menschen, die sich mit Stichtag 1. Januar seit fünf Jahren mit Duldung in der Bundesrepublik aufhalten.

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