Düsseldorf | Zusatzbezeichnung – etwa in Plattdeutsch – auf Ortsschildern sind ab sofort zugelassen. Das hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung entschieden. Räte der Gemeinden und Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben nun die Möglichkeit die Ergänzungen mit einer Drei-Viertel-Mehrheit zu beschließen. Diese müsse dann noch vom Ministerium geprüft werden.

„Die Zusatzbezeichnungen auf den Ortsschildern sind ein Beitrag zur Identitätsstiftung in den Orten. In der Vergangenheit ist das Anliegen vieler Bürger nicht ernst genug genommen worden. Jetzt ist die Initiative vieler ehrenamtlich tätiger Menschen vor Ort schnell umgesetzt worden. Das ist ein Beleg dafür, dass diese Landesregierung Anregungen aus den Städten und Gemeinden ernst nimmt und schnell verwirklicht“, betont Ministerin Ina Scharrenbach.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Genehmigung sind außerdem die korrekte Übersetzung und die richtige Schreibweise der Namen auf den Ortsschildern. Die Änderungen sind als Zusatzbezeichnung in der Hauptsatzung der Kommunen (Regelungen über die Verfassung und die Organisation der Verwaltung auf lokaler Ebene) zu vermerken und können von der Gemeinde im Briefkopf und auf Behördenschildern geführt werden. Die Gemeinden und Kreise, die die Genehmigung des Ministeriums für die beschlossene Bestimmung oder Änderung der Bezeichnung beantragen, müssen den Antrag auf dem Dienstweg nach Düsseldorf einreichen.

Zusatzbezeichnungen auf Ortsschildern in Gemeinde- und Stadtteilen seien ebenfalls möglich. Beispiel: Eine plattdeutsche Ergänzung auf dem Ortseingangsschild der Stadt Haltern am See müsse vom Ministerium genehmigt werden. Für den Ortsteil Lavesum können die Kommunalpolitiker eigenverantwortlich klären, welche Worte gewählt werden. Hier können die Räte gemäß des Ortsrechts selbst entscheiden. Der Gesetzgeber hat das Führen von Zusatzbezeichnungen zum Gemeindenamen für die Gemeinde selbst geregelt, nicht aber Ergänzungen für einzelne Gemeindeteile.

Namenszusätze sind künftig möglich, bei Bezeichnungen, die

<UL><LI>die Übersetzung des Gemeindenamens in eine andere Sprache oder lokale oder regionale Sprachvariation (Mundart) darstellen

</LI><LI>auf der Geschichte beruhen und mit einem wichtigen Ereignis oder einer bekannten Person verknüpft sind, so dass die Erinnerung gewährt werden soll. Beispiel: Barbarossastadt (etwa Gelnhausen in Südhessen)

</LI><LI>die sich auf die Bedeutung einer Kommune beziehen, etwa Kreisstadt

</LI><LI>auf der heutigen Eigenart beruhen, also prägende Wirkung für die Gemeinde haben, etwa Universitätsstadt oder Europastadt

</LI><LI>die mehr als werbenden Charakter haben. Beispiel: Einen Ort als „Heimat der Apfelblüte“ zu benennen, reicht nicht. Begründung: Für Touristen sollen die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Zusatzbezeichnungen gesichert werden. Irreführungen und Fantasiebezeichnungen sollen damit verhindert werden.

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Autor: ib