Köln | Die Bezirksregierung Köln hat heute den Kölner Doppelhaushalt 2016/ 2017 genehmigt. Damit endet nunmehr die Zeit der „vorläufigen Haushaltsführung“ für die Stadt Köln. Eine Genehmigung war zunächst nicht möglich gewesen, da die Stadt keinen Jahresabschluss für 2014 vorgelegt hatte. Dieser wurde nun nachgereicht.

In seiner letzten Sitzung hatte der Rat der Stadt Köln den Jahresabshluss für 2014 festgestellt. Dies war nötig, damit der Haushalt für 2017 genehmigungsfähig werden konnte. Heute übergab Regierungspräsidentin Gisela Walsken die Genehmigung für den Doppelhaushalt 2016/ 2017 an Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Laut Entwurf bleibt das ausgewiesende Haushaltsdefizit von Köln unter der Grenze von fünf Prozent. Damit behält die Stadt Köln die finanzielle Hoheit über ihren Etat. Allerdings muss die Stadt einen weiteren Teil der Rücklagen in Anspruch nehmen, um den Fehlbedarf auszugleichen. Die Bezirksregierung gibt der Stadt Köln unter anderem folgende Auflagen auf: Die Stadt muss der Bezirksregierung einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen in 2016 vorlegen. Zudem muss ein bericht zur Verbesserung des Rechnungswesens vorlegen und einen konkreten Zeitplan hinsichtlich der Aufstellung und Anzeige der ausstehenden Gesamtabschlüsse.

Der Gesamtbetrag der Erträge liegt bei 4,02 Milliarden Euro, der Gesamtbetrag der Aufwendungen bei 4,24 Milliarden Euro in 2016. In 2017 betragen die  Gesamterträge 4,21 Milliarden Euro und die Gesamtaufwendungen 4,44 Milliarden Euro. Für Investitionen sind im Jahr 2016 über 593 Millionen Euro Auszahlungen geplant; in 2017 Auszahlungen von gut 429 Millionen Euro. Der ausgewiesene Fehlbetrag von 214,6 Millionen Euro in 2016 und 229,2 Millionen Euro in 2017.

Lesen Sie hier:
Doppelhaushalt der Stadt ist nicht genehmigungsfähig >>>
Kölner Rat beschließt im Juni 2016 den Doppelhaushalt 2016/ 2017 >>>

Autor: co