Düsseldorf | Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird in diesem Jahr wieder zahlreiche Straßenbauvorhaben in den Städten und Gemeinden mit insgesamt rund 114 Millionen Euro bezuschussen. Das teilte das zuständige Landesverkehrsministerium am heutigen Freitag mit.

Gefördert werden dabei insgesamt 179 Vorhaben. Inklusive des kommunalen Eigenanteils beläuft sich damit gesamte Investitionsvolumen auf 257 Millionen Euro. Schwerpunkte des Jahresförderprogramms 2018 sind wie im Vorjahr der Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen, mit 65 Maßnahmen entfällt mehr als jede dritte Förderung auf diesen Bereich. Hinzu kommen 54 „grundhafte“ Erneuerungen, zu der auch eine ganze Reihe von Sanierungen kommunaler Brücken gehören. Daneben enthält das Programm in diesem Jahr zahlreiche sicherheitstechnische Nachrüstungen von Bahnübergängen. Im klassischen Straßenneubau, der im vergangenen Jahr erstmalig wieder im Programm berücksichtigt wurde, sind lediglich sechs Maßnahmen (Ortsumgehungen, Entlastungsstraßen) vorgesehen.

Erstmalig ins Jahresprogramm aufgenommen wurde eine Bahnübergangsbeseitigung im Zuge des Ausbaus der Betuwe-Linie um ein drittes Gleis (Rosa-/Rothofstraße) in Oberhausen. Bei diesem für das Land bedeutsamen Infrastrukturprojekt hat das Land den Anrainerkommunen die Zusage gegeben, ihr übliches Kostendrittel an den Bahnübergangsbeseitigungen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig zu übernehmen.

„Mit dem Programm unterstützt das Land die Kommunen bei der Modernisierung und Sanierung ihrer Infrastruktur. Ende des Jahres 2019 zieht sich der Bund aus der Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zurück. Daher ist es gut, dass das Land die Lücke schließt. Bei den Kommunen gibt es wie überall erheblichen Investitionsbedarf in die Verkehrsinfrastruktur“, betonte NRW-Verkehrsminister Wüst bei der heutigen Vorstellung des Programms.

Fördermittel werden ab 2020 auf hohem Niveau stabilisiert

Die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus wird sich zwar mittelfristig und grundlegend ändern. Die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz, aus denen das Land bislang zum größten Teil die Förderung des kommunalen Straßenbaus bestritt, laufen Ende 2019 aus. Ab 2020 wird das Land die Finanzierung übernehmen. Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen (im Zuge der so genannten Förderalismusreform) ab dem Jahr 2020 hatte der Landtag beschlossen, in Zukunft jährlich Mittel in Höhe der bisherigen Bundeszuweisungen (rund 260 Millionen Euro) bereitzustellen.

Damit wird die Förderung des kommunalen Straßenbaus seitens des Landes nach derzeitigem Stand der Dinge auf hohem Niveau stabilisiert. So soll die Hälfte der Mittel in die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fließen, die andere Hälfte steht für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung. Das wären dann etwa 130 Millionen Euro pro Jahr, und damit deutlich mehr als im laufenden Haushaltsjahr. Im vergangenen Haushaltsjahr betrug das Zuwendungsvolumen für den kommunalen Straßenbau knapp 127 Millionen Euro, gefördert wurden 114 Bauvorhaben, unter anderem die nun begonnene Sanierung der Mülheimer Brücke im Kölner Norden. Der bisherige Höchststand an Fördermitteln für den kommunalen Straßenbau soll mit den Entflechtungsmitteln ab 2020 damit stabilisiert werden.

In den Jahren 2014 bis 2016 lag das Zuwendungsvolumen im Bereich Förderung des kommunalen Straßen bei rund 60 Millionen Euro. 2013 gab das Land lediglich etwas mehr als 26 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau hinzu. Erst im vergangenen Jahr stockte das Land die Fördermittel für den Straßenbau in Städten und Gemeinden spürbar auf.

Autor: bfl
Foto: Die Mülheimer Brücke stand im vergangenen Jahr auf der Liste der geförderten Straßenbauprojekte in Kommunen. 2018 gab es einen Rückgang der Fördermittel.  Bild: ehu