Düsseldorf | Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung zugestimmt, mit dem unerlaubter Telefonwerbung jetzt endgültig der Stecker gezogen werden soll. Das teilt das Justizministerium am heutigen Freitag mit. Seit 2009 sind unerlaubte Werbeanrufe verboten, aber nur wenige halten sich an das Verbot.

Die Bundesnetzagentur soll 2016 ein Rekordkoch an Beschwerden von Verbrauchern über unerlaubte Werbeanrufe verzeichnet haben. Grund dafür: Ein geschlossener Vertrag am Telefon ist wirksam und das Geschäft deswegen für Telefonwerber nach wie vor attraktiv, sagt das Justizministerium. Mit dem NRW-Gesetzesentwurf soll das anders werden und ein am Telefon geschlossener Vertrag nur noch dann wirksam sein, wenn der Verbraucher ihn schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

Justizminister Thomas Kutschaty siehe jetzt den Bundestag in der Pflicht: „Der Bundestag muss den Entwurf schnell umsetzen, damit Verbraucher am Telefon nicht weiter hemmungslos über den Tisch gezogen werden, obwohl das verboten ist. Die neuen Zahlen der Bundesnetzagentur sind alarmierend. Denn die Dunkelziffer liegt noch deutlich höher. Auch die Bußgelder, die verhängt worden sind, haben sich als wirkungslos erwiesen. Denn der Profit der Telefonwerber, die auf wirksame Verträge über Handys, Zeitungsabonnements, Versicherungen oder Urlaubsreisen pochen können, ist schlicht zu hoch. Ein Vertrag, der am Telefon geschlossen wird, darf deshalb zukünftig nur noch mit einer schriftlichen Bestätigung des Verbrauchers wirksam sein. Das sieht unser Gesetzesentwurf vor.“

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen im Jahr 2016 insgesamt 220.000 Verbraucheranfragen und -beschwerden im Telekommunikationsbereich ein, nach 178.000 Beschwerden im Jahr 2015 und 139.000 Beschwerden im Jahr 2014. Zugleich wurden Rekordbußgelder von 900.000 Euro verhängt. Werden Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken angerufen, ist das bislang gesetzlich zwar verboten. Der am Telefon geschlossene Vertrag bleibe dennoch wirksam. Der Verbraucher habe nur die Möglichkeit, einen Verstoß gegen das Telefonverbot bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen, die ein Bußgeld bis 300.000 EUR verhängen kann. Das soll sich durch den Gesetzesentwurf ändern.

Autor: ib