Köln | Der NRW-Landtag hat einen neuen Schmerzensgeldanspruch für Beamte beschlossen. Danach tritt das Land künftig in Vorleistung, sollte die Durchsetzung der Ansprüche ansonsten nicht möglich sein – etwa, wenn der Täter zahlungsunfähig oder schuldunfähig ist.

Der NRW-Landtag hat einen neuen Schmerzensgeldanspruch für Beamte beschlossen. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass das Land für Schmerzensgeldansprüche in Vorleistung tritt, wenn die Durchsetzung dieser Ansprüche ansonsten nicht möglich ist. „Wenn Landesbedienstete Opfer von Gewalttaten werden, haben sie in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Dennoch passiert es, dass sie kein Schmerzensgeld erhalten. Dann nämlich, wenn die Täter zahlungsunfähig sind“, sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. In solchen Fällen werde das Land künftig einspringen und in Vorleistung gehen, indem es die berechtigten Schmerzensgeldansprüche übernimmt. Von der Änderung sollen in Zukunft nicht nur Beamte profitieren, sondern auch die übrigen Beschäftigten des Landes.

Autor: co