Köln | Am 14. Mai 2017 wählt Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands, den 17. Landtag. In einem Wahl-Lexikon erklärt report-K warum jeder Wähler zwei Stimmen hat, wie die Sitze im Landtag verteilt werden und was eigentlich ein Überhangsmandat ist.

Am 14. Mai 2017 findet die Wahl zum 17. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt. Seit der Einführung eines neuen Wahlverfahrens 2007 haben die Wähler zwei Stimmen. Ziel des Verfahrens ist es,den Bürgern mehr Entscheidungsoptionen einzuräumen. Insbesondere kleine Parteien sollen dadurch leichter die Fünf-Prozent-Klausel erreichen können.Mit den beiden Stimmen können Wähler darüber entscheiden, welche Parteien und Abgeordnete einen Sitz im Landtag erhalten. Die Direktkandidaten werden dabei in 128 Wahlkreisen gewählt. Das Wahlergebnis bildet die Ausgangsbasis für die Bildung einer Regierungskoalition, die Wahl des Ministerpräsidenten und die Verabschiedung der Gesetze.

Die Erststimme
Mit der ersten Stimme wird ein Direktkandidat für den eigenen Wahlkreis gewählt. Der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht in den Landtag ein. Da es 128 Wahlkreise in NRW gibt, werden 128 Direktkandidaten gewählt.

Die Zweitstimme
Mit der zweiten Stimme wählen Bürger eine Partei und deren Landesliste. Das Ergebnis der Zweitstimmen-Wahl bildet die Grundlage für die proportionale Verteilung der Parteien im Landtag.

So werden die Sitze im Landtag verteilt
Wie bei der Bundestagswahl erhalten zunächst alle Direktkandidaten ihren Sitz im Landtag – in NRW 128. Die restlichen Sitze werden je nachdem, wie viele Zweitstimmen eine Partei erhalten hat, unter diesen aufgeteilt. Dabei gibt es im Landtag mindestens 181 Sitze.

Was ist ein Überhangsmandat?
Überhangsmandate entstehen dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen erhält, als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Ist dies der Fall, wird der Landtag in NRW durch zusätzliche Mandate ausgeglichen, um das durch die Zweitstimme gewählte Verhältnis insgesamt herzustellen. Dazu werden zusätzliche Sitze im Landtag eingerichtet. In NRW spricht man darum davon, dass der Landtag mindestens 181 Sitze hat – Ende offen.

Fünf-Prozent-Klausel
Die in NRW gültige Fünf-Prozent-Klausel sagt aus, dass eine Partei nur dann Sitze im Landtag erhält, wenn sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhält.

Wer ist Wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Bürger in Nordrhein-Westfalen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 16 Tagen ihren Wohnsitz in NRW haben. Im Stadtgebiet Köln sind 730.225 Menschen wahlberechtigt, davon 381.159 Frauen und 349.066 Männer.

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Wie kann man seine Stimme abgeben?
Seit dem 18. April 2017 können alle Wähler ihre Stimme per Direktwahl in seinem zuständigen Bezirksrathaus abgeben. Dafür wurden in den Bezirksrathäusern Sonderschalter eingerichtet. Mitbringen sollten Wahlberechtigte dazu ihre Wahlbenachrichtigung, notfalls reicht jedoch auch der Personalausweis. Zudem konnten Wähler vorab die Briefwahl beantragen. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am 11. Mai 2017 eingeworfen werden. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief auch bis 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt an seinem Wohnort abgeben. Gewählt werden kann natürlich auch am Wahlsonntag selbst in de jeweiligen Wahllokal. Dieses ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

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Autor: Cornelia Ott
Foto: Auszug eines Muster-Stimmzettels der Landtagswahl 2017 in NRW