Laut dem Landgericht soll einer der Angeklagten seine Ehefrau getötet haben, nachdem diese sich von ihm getrennt hatte. Er wollte damit verhindern, dass die Ehefrau das gemeinsame Kind mitnimmt. Die beiden Mitangeklagten sollen an der Tat zumindest in der Vorbereitung beteiligt gewesen sein. Konkrete Feststellungen zur Art der Tötung und zu konkreten Tatbeständen konnte das Landgericht laut Bundesgerichtshof jedoch nicht treffen – auch weil die Leiche der Ehefrau bis heute nicht gefunden wurde.

Das Landgericht hatte die Angeklagten aufgrund von Indizien verurteilt. Dazu gehörten unter anderem Bemerkungen des Ehemannes, die er bei einem Selbstgespräch in seinem Auto gemacht hatte. Dieses war auf richterliche Anordnung abgehört worden. Neben den Selbstgesprächen wurden weitere Gespräche von zwei der Angeklagten aufgezeichnet. Das Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die Selbstgespräche zur Überführung der Angeklagten nicht hätten verwendet werden dürfen. Denn die Aufzeichnung von Selbstgespräche wären ein unerlaubter "Eingriff in den geschützten Kernbereich der Persönlichkeit" und widerspräche dem Grundsatz "die Gedanken sind frei", so die Richter. Allerdings gelte dies nicht für jedes Selbstgespräch.

Aufgrund des Urteils muss der Prozess nun erneut vor dem Landgericht Köln verhandelt werden.

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