Köln | Zöllner am Flughafen Köln/Bonn beschlagnahmten zwei Warensendungen aus China und Hongkong, die beide als „Zahnbürstenköpfe“ angemeldet und für zwei unterschiedliche Empfänger in Deutschland bestimmt waren. Beide Sendungen, sie umfassen insgesamt rund 10.000 Zahnbürstenköpfe, läßt der Zoll nun vernichten.

Nachdem sich die Abfertigungsbeamten die Bürstenköpfe genauer angesehen hatten, so das Hauptzollamt Köln, stellten diese eine verblüffende Ähnlichkeit mit Zahnbürstenköpfen eines namhaften Rechteinhabers fest. Der überprüfte die übersandten Muster und bestätigte, dass es sich bei den Bürstenköpfen um Fälschungen handelte.

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Der Zoll informiert: Gewerblicher Rechtsschutz

Zum Thema „Gewerblicher Rechtsschutz“ teilt das Hauptzollamt Köln das Folgende mit:
„Die Marken- und Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue Arbeitsplätze. Dies gilt insbesondere für ein Land wie Deutschland, in dem hochwertige Produkte hergestellt werden. Aber nicht nur deutsche Unternehmen sehen sich mit dem Problem konfrontiert, dass ihre hochwertigen Produkte kopiert und zu wesentlich geringeren Herstellungskosten und überwiegend geringer Qualität unter Ausnutzung billiger Arbeitskräfte dann auf dem europäischen Markt regelrecht verramscht werden. Hier versucht der Zoll, im Interesse von Wirtschaft und Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen Da der Zoll der Erste ist, der einen Zugriff auf die eingeführten Waren hat, wird er im Auftrag der Firmen tätig und beschlagnahmt Fälschungen.“

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Autor: dd | Foto: Hauptzollamt Köln
Foto: Die vom Zoll beschlagnahmten gefälschten Zahnbürstenaufsätze.