Wie das Bundesverfassungsgericht heute bekannt gab, sind beide Eilanträge als unzulässig zurückgewiesen worden. Die Betroffenen könnten zwar Beschwerde gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses einlegen, allerdings erst nach dem Urnengang am 27. September, entschieden die Karlsruher Richter. Das Bundesverfassungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass die Klärung des Sachverhalts "Auswirkungen auf den Ablauf des Wahlverfahrens" haben könnte. Die Freie Union von der ehemaligen CSU-Politikerin Gabriele Pauli war nicht zur Bundestagswahl zu gelassen worden, weil Gabrieles Unterschrift auf einem Formular gefehlt hatte. Die "Partei" hatte ebenfalls geklagt, nachdem sie vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden war, weil sie angeblich nicht ernsthafte Parteiarbeit betreiben wolle.

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