Das Archivfoto zeigt die sogenannten "Russenhäuser" in der Friedrich-Engels-Straße in Köln-Sülz. | Foto: Bopp

Köln | Die „Russenhäuser“ in Köln-Lindenthal sind und waren immer wieder Ziel politischen Protests. Sie stehen leer.

Die Häuser befinden sich im Eigentum der Russischen Föderation. Initiativen protestierten gegen den Leerstand vor dem Hintergrund von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Köln. Ihr zäher und langhaltender Protest wird von der Stadtverwaltung aufgenommen. Jetzt muss die Politik entscheiden.

Die Stadtverwaltung ließ ein Rechtsgutachten erstellen. Dieses berücksichtigt die aktuell durch die EU verhängten Sanktionen gegen die Russische Föderation. Diese Sanktionen ermöglichen keine Enteignung, so das Gutachten.

Die Stadt kann aber über die Ausweisung eines Bebauungsplans aktiv werden. Dann wenn es notwendige städtebauliche Belange gebe. Bebauungspläne fallen in die kommunale Hoheit. Meldet die Stadt dort eine Gemeinbedarfsfläche an, etwa weil das Grundstück ein Standort für eine Schule werden soll und schafft rechtswirksam Baurecht, dann wäre eine Enteignung möglich. Die Stadt rechnet für einen solchen Prozess mit 10 Jahren.

Das Gutachten stellt zudem fest: „Maßnahmen aufgrund der EU-Sanktionen sind nicht möglich, da diese auf ein Einfrieren der Ressourcen von ausdrücklich aufgelisteten natürlichen und juristischen Personen zielen. Die als Eigentümer:innen genannten Staatsunternehmen der Häuser in der Friedrich-Engels-Straße sowie der russische Staat generell gehören nicht zu den bisher gelisteten Personen und Unternehmen.“

Das Gutachten stellt zudem fest, dass die Anwendung der Wohnraumschutzsatzung nicht möglich sei. Das liegt an der zeitlichen Festsetzung. Als die russische Föderation die Gebäude als Handelsvertretung der UDSSR nutzte oder die GAG sie anmietete, galt die Wohnraumschutzsatzung noch nicht. Zudem stand die Gebäude nie dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung , weder im Rahmen der Nutzung zu Botschaftszeiten noch im Rahmen der Nutzung zur Unterbringung von Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Auch liegen die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für die Wiederherstellungspflicht im konkreten Fall nicht vor.

Entscheiden muss die Kölner Politik, daher hat die Stadtverwaltung dem Liegenschaftsausschuss das Gutachten vorgelegt. Sie empfiehlt der Politik die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Über ein solches entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss.

red01