Köln | aktualisiert | Die Kölner Handwerkskammer macht Front gegen ein mögliches Dieselfahrverbot in Städten wie Köln, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Düsseldorf vom gestrigen Tag. Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der deutsche Städtetag will eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte erreichen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat geklagt und spricht von einem bahnbrechenden Urteil: „Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) in vollem Umfang stattgegeben.“ Das Gericht urteilt, dass ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sei, weil etwa ein Einfahrverbot für diese Fahrzeuge mit Verbotszeichen VZ 251 schnell umsetzbar sei. Zudem stellte das Gericht fest, dass ein Warten auf die Einführung einer Blauen Plakette nicht ausreichend sei. Wie schon beschrieben das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ruft aber bereits die Handwerkskammer zu Köln auf den Plan.

Die macht gleich auf mehreren Ebenen ihrem Ärger Luft und kritisiert die ständigen Staus in Köln und dass es bis heute nicht gelungen sei einen modernen Verkehrsrechner zu installieren. Zudem macht man darauf aufmerksam, dass die schadstoffarmen Dieselfahrzeuge mit Euro VI Norm, die überhaupt erst eine Blaue Plakette bekommen können erst seit Ende 2015 am Markt erhältlich seien. Bei den leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen seien zuvor nur Euro V Motoren mit Partikelfilter erhältlich gewesen, die eine grüne Plakette erhalten. Die Handwerkskammer befürchtet nun, dass bei einem Dieselfahrverbot die Kölner Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Handwerkskammer zu Köln mach der EU, der Bundesregierung und den Automobilherstellern scharfe Vorwürfe. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln: „Die EU und die Bundesregierung haben es versäumt, den Automobilherstellern frühzeitig wirksame Emissionsgrenzen bzw. Prüfverfahren vorzugeben. Die EU-Abgasnormen haben nie im zeitlichen Einklang mit den EU-Richtlinien zur Luftreinhaltung gestanden Wir erwarten von der Bundesregierung, aber auch von der für die Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen zuständigen Landesregierung eine für das Handwerk akzeptable Lösung.“

Die Reaktion der Handwerkskammer zu Köln ist nicht aus der Luft gegriffen, denn die DUH hat bereits angekündigt auch in weiteren Städten die Luftreinhaltung, wenn nötig vor Gericht, anzumahnen und die Grenzwerte durchzusetzen.

„Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken. Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Kommunen wollen Fristverlängerung für Schadstoff-Grenzwerte in Städten

Der Deutsche Städtetag hat die Bundesregierung aufgefordert, mit der EU über eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Schadstoff-Grenzwerte in den Städten zu verhandeln. Hintergrund ist ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom Dienstag, das die Städte verpflichtet, effektiver gegen zu hohe Schadstoffwerte vorzugehen, schreibt die „Rheinische Post“ (Donnerstagsausgabe). „Das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts macht deutlich: Wir sind mittlerweile in einer Situation, in der Fahrverbote kaum zu verhindern sind, wenn die Grenzwerte eingehalten werden sollen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der Zeitung.

„Aber dann legen wir die Städte lahm, und das wollen wir nicht“, sagte Dedy. „Die Bundesregierung muss mit der Europäischen Union über eine lebensnahe, realistische Verlängerung der Fristen zur Einhaltung der NO2-Grenzwerte reden“, forderte Dedy.

Report-K hat bei der Stadt Köln angefragt, ob man auf das Düsseldorfer Urteil reagieren werde, eine Antwort steht aus und wird hier, sobald Sie eingeht, ergänzt. Auch die IHK Köln hat sich zu dem Thema bereits geäußert. Den Bericht finden Sie hier >

Autor: Andi Goral, dts