Köln, 30.7.2007, 07:11 Uhr >  Die Kölner Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln fordert bei der Einrichtung der Umweltzone Ausnahmen für Gewerbetreibende vorzusehen, damit die Innenstadt auch weiterhin problemlos beliefert werden kann.

Genügend Zeit für die Um- und Nachrüstung oder den Kauf neuer Fahrzeuge durch zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen schaffen "Wenn die Stadt Köln eine so großflächige Umweltzone einrichten will, dann muss sie zumindest für die 1. Stufe auch großzügige Ausnahmeregelungen für diejenigen Gewerbetreibenden zulassen, die auf ihr Auto angewiesen sind, um ihre Brötchen zu verdienen," fordert Dr. Herbert Ferger, Hauptgeschäftsführer der IHK Köln". Er wundert sich über die zur Zeit geführte Diskussion über Ausnahmen zur Einfahrt in die Umweltzone: "Es kann nicht sein, dass etwa Oldtimer, die von ihren Fahrern hauptsächlich zum Vergnügen gefahren werden, besser gestellt werden als Fahrzeuge, die von Kurier-, Express- oder Paketdienstunternehmer genutzt werden, um Geschäfte in der Innenstadt zu beliefern," so Ferger. Die Gewerbetreibenden in den Innenstädten sind auf eine funktionierende Ver- und Entsorgung angewiesen und müssen erreichbar sein und bleiben. "Ansonsten", so Ferger weiter, "würde sich nur der Trend zum Einkauf auf der grünen Wiese verstärken."

Genügend Zeit für Umrüstung und Neuinvestition gefordert
Weiter fordert die IHK eine landesweite – besser noch bundeseinheitliche – Regelung. Ferger: "Einen Flickenteppich unterschiedlicher Fahrverbote kann sich unser Land nicht leisten." Auch der Zeitfaktor werde immer kritischer. Bereits jetzt sei abzusehen, dass eine Nach- oder Umrüstung aller Fahrzeuge vor dem 01.01.2008 schwierig werde, ganz zu schweigen vom Austausch aller betroffenen Fahrzeuge durch neue Wagen. Die Umsetzung der EU Richtlinie dürfe nicht zu Lasten der Gewerbetreibenden gehen – zumal die Richtlinie die Einrichtung von Umweltzonen in der in Deutschland vorgesehene Form nicht vorschreibe. "Die IHK Köln streitet daher vehement für eine Regelung, die den Unternehmern die Möglichkeit gibt, sich auf die notwendigen Änderungen und Auflagen einstellen zu können. Dies bedeutet vor allem, genügend Zeit für Um- und Nachrüstungen oder gar Investitionen in neue Fahrzeuge zu haben – etwa durch Ausnahmeregelungen in Stufe 1 der Umweltzone," bekräftigte Ferger die Position der IHK Köln.

[ag; Quelle: IHK; Foto: pixelio.de]