Frankfurt/Köln (ots) – Für Gründer in mehreren Städten und Kreisen im südlichen Nordrhein-Westfalen – in Köln, Bonn, Leverkusen, im Rhein-Sieg-Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis und dem Oberbergischen Kreis – bietet die KfW Mittelstandsbank ab 1.Januar 2007 ein besonderes Angebot: Sie können sich mit ihrem Vorhaben direkt an die Förderbank wenden, die das Konzept prüft, ein persönliches Gespräch mit ihnen führt und dann eine verbindliche Entscheidung über die Mitfinanzierung des Vorhabens trifft. Erst danach sucht der Kunde sich eine Hausbank als zusätzlichen Finanzierungspartner. Das Angebot gilt nur für Existenzgründer und Jungunternehmer bis zwei Jahre nach ihrer Gründung, deren Investitionsvorhaben sich für eine Finanzierung im Programm "ERP-Kapital für Gründung", einem Nachrangdarlehen, für das keine Sicherheiten nötig sind, eignet.

Durch diese "Entscheidung vor Antrag" ("EvA") will die KfW Mittelstandsbank Gründer wie auch Hausbank in eine bessere Ausgangssituation bei der Kreditverhandlung setzen: Der Gründer ist, nach Beratung und Prüfung durch die KfW Mittelstandsbank, bestens vorbereitet. Die Hausbank hat ihrerseits die Gewissheit, dass die KfW Mittelstandsbank das Projekt für förderfähig hält. Das Pilotvorhaben ist auf das Jahr 2007 begrenzt.

Der Zugang zum Pilotprogramm "EvA": – Voraussetzung: Gründer und junge Unternehmer, deren Investitionsort in den Pilotregionen liegt – Anruf beim Infocenter der KfW Mittelstandsbank: 01801-241124 – Prüfung, ob das Programm ERP-Kapital für Gründung für die geplante Finanzierung geeignet ist – Einsendung der Unterlagen (u.a. Gründungskonzept, Umsatz- und Ertragsvorschau, Lebenslauf) an die KfW Mittelstandsbank – Persönliches Gespräch bei der KfW Mittelstandsbank – Antragstellung auf Vorabentscheidung durch den Gründer – Entscheidung der KfW Mittelstandsbank über Kreditantrag – Bei positiver Entscheidung: Suche des Kunden nach einer Hausbank

Die wichtigsten Fakten zum ERP-Kapital für Gründer:
– Gefördert werden Existenzgründer und Jungunternehmer bis zwei Jahre nach Gründung
– Vorhandene Eigenmittel (15 %) können auf bis zu 40 % des Finanzierungsbedarfs aufgestockt werden.
– Kreditbetrag: max. 500.000 EUR; für Vorabzusagen: max. 125.000 EUR
– Laufzeit 15 Jahre, davon 7 tilgungsfreie Anlaufjahre
– Haftungsfreistellung der Hausbank: 100 %
– Nachrangdarlehen, daher ohne Sicherheiten

Interessierte Gründer finden detaillierte Informationen auf der Homepage der KfW Mittelstandsbank: www.kfw-mittelstandsbank.de oder beim Infocenter der KfW Mittelstandsbank: 01801-241124.