Köln | Die Landesregierung NRW setzt ihre Lockerungen vor. Die Kindertagesbetreuung kehrt ab 17. August unter Pandemiebedingungen in den Regelbetrieb zurück. Das teilte heute das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in NRW mit.

Das Land NRW will dabei ständig das aktuelle Infektionsgeschehen im Blick behalten. Ab dem 17. August soll der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege dann wieder im vertraglich vereinbarten Umfang möglich sein. Die Landesregierung behält sich dabei offen, dass es je nach Infektionsgeschehen und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts wieder zu Einschränkungen kommen kann. Dies kann vereinzelte Einrichtungen lokal, regional aber auch landesweit betreffen.

Die Schutzmaßnahmen

Das Ministerium stellt fest, dass das Mindestabstandsgebot in den Kindertageseinrichtungen nicht eingehalten werden kann. Die Kinder müssen auch keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Erwachsenen müssen Masken tragen und den Sicherheitsabstand untereinander einhalten. Zudem müssen die Einrichtungen sicherstellen, dass ein mögliches Infektionsgeschehen nachverfolgbar bleibt. Die Beschäftigen in den Einrichtungen und der Tagespflege sollen getestet werden. Bis zu den Herbstferien können sich Beschäftigte alle 14 Tage freiwillig testen lassen.

Die Träger erhalten für die Umsetzung von Hygienemaßnahmen einen finanziellen Ausgleich vom Land. Die Anbieter sollen zusätzliche Hilfskräfte einstellen. Familienminister Stamp: „Die Kita-Helferinnen und -Helfer entlasten das pädagogische Personal bei einfachen, alltäglichen Arbeiten. Sie sind kein Ersatz für unser pädagogisches Personal, sondern eine Unterstützung im Kita-Alltag. Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung wird von unseren Fachkräften geleistet.“ Das Land NRW will mit diesem Programm bis zum Jahresende arbeiten.

Autor: Von Redaktion