Köln | Stadtkämmerin Gabriele Klug will bisher eingenommene 1,8 Millionen Euro Kulturförderabgabe, besser bekannt unter „Bettensteuer“, zurückzahlen. Grund: Die bestehende Satzung vom 23. September 2010 in der Fassung vom 19. Dezember 2012 entspreche noch nicht den Vorgaben einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Daher müsse die Satzungslage den jetzt geschaffenen Vorgaben entsprechend angepasst werden.

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kulturförderabgabe der Stadt Dortmund habe dieses den vom Oberverwaltungsgericht in Münster seit seinen Entscheidungen vom 23. Oktober 2013 für NRW geforderten Sonderweg gebilligt, so die Stadt in einer schriftlichen Mitteilung. Demnach ist in NRW – anders als in den übrigen Bundesländern – der Gast und nicht der Hotelier Steuerschuldner der Kulturförderabgabe. Der Hotelier müsse jedoch die Steuer weiter an die Stadt abführen. Er „entrichtet“ dabei die Steuer, die nach nun bestätigter Ansicht vom Gast geschuldet wird, so Klug in einer schriftlichen Stellungnahme der Stadt zum Urteil.

Damit seien auch für NRW durch die Gerichte nunmehr die Modalitäten einer Kulturförderabgabe geklärt, so die Kölner Kämmerin. In diesem Zusammenhang soll auch die Frage einer rückwirkenden Anpassung beraten und geklärt werden. „Die bisher geleisteten Zahlungen in Höhe von ca. 1,8 Mio. € werden rückabgewickelt“, zitiert die Stadt die Kämmerin in ihrer Mitteilung.

Für die Zukunft sei zu klären, ob durch eine Klarstellung im Kommunalabgabengesetz NRW die Steuerveranlagung und –einziehung vereinfacht und vereinheitlicht werden könne.

Autor: dd | Foto: Stefano Lunardi/Fotolia
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