Köln | Das Kabinett des Landes NRW hat heute Änderungen an der Corona-Schutzverordnung und Corona-Reiseverordnung beschlossen und bekannt gegeben.

Die Landesregierung spricht von einer positiven landesweiten Entwicklung bei den Infektionszahlen mit dem Coronavirus. Sie hält fest am Abstandsgebot, dem Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung und der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten.

Die Anzahl von Menschen, die an einer Veranstaltung teilnehmen können, werden erhöht: Dies gilt etwa für Hochzeiten oder Beerdigungen an denen 150 Menschen teilnehmen können. Weiter schreibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: “ Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.“

Auch bei Reisen gibt es Veränderungen. So stünden jetzt genügend Testkapazitäten zur Verfügung, um Reisende nach ihrer Rückreise auch aus Risikogebieten zu testen. Minister Laumann erklärt dazu: „Je mehr Freiheiten möglich sind, desto wichtiger ist es, dass wir infizierte Personen so schnell wie möglich durch Testungen erkannt und gegebenenfalls kurze Kontaktbeschränkungen aussprechen werden. Das gilt gerade bei größeren Infektionsrisiken wie dem Aufenthalt in einem Risikogebiet, was gerade jetzt in der Ferienzeit von besonderer Bedeutung ist.“

Autor: Von Redaktion