Düsseldorf | Am nächsten Sonntag wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) gewählt. Wahlberechtigte, die sich für die Briefwahl entschieden haben, sollten in den nächsten Tagen ihren Wahlbrief abschicken. Diese müssen spätestens am kommenden Donnerstag, 11. Mai, eingeworfen werden.

In den roten Wahlbrief gehören der zugeklebte blaue Stimmzettelumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel und außerdem der unterschriebene Wahlschein.

Wahlbriefe können auch am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt abgegeben werden

Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief auch bis 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt an seinem Wohnort abgeben. „Kurzentschlossene können noch bis Freitag, den 12. Mai, spätestens 18 Uhr Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Gemeinde beantragen. Dann sollte der Antrag persönlich im Wahlamt gestellt werden“, so Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Die Unterlagen werden in einem solchen Fall direkt im Wahlamt ausgehändigt. Wahlberechtigte können in der Regel dann auch sofort an Ort und Stelle wählen.

Ausnahme: plötzliche Erkrankung oder nicht im Wählerverzeichnis

Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Voraussetzung dafür sei, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung der Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann. Gleiches gilt, wenn eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

Autor: ib