Neben schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie blinden Menschen können nun auch Menschen mit den Krankheiten Amelie (Fehlen von Gliedmaßen), Phokomelie (Hände oder Füße direkt am Körper) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen, wie dem völligen Funktionsverlust der Arme einschließlich der Schulter- und Ellenbogengelenke,  einen entsprechenden
blauen Parkausweis zu beantragen. Die Anträge müssen beim Amt für öffentliche Ordnung eingereicht werden.

Oranger Ausweis
Mit dem blauen Parkausweis dürfen die Berechtigten auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen
mit dem zusätzlichen Rollstuhlfahrersymbol parken. Zudem erhalten sie weitere Parkerleichterungen, beispielsweise Parken im eingeschränkten
Halteverbot und gebührenfreies Parken auf Flächen mit Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten.
Schwerbehinderte Menschen, die zwar nicht außergewöhnlich gehbehindert sind, aber dennoch unter sehr starken Einschränkungen beim Gehen leiden, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind oder die Träger eines doppelten Stomas (künstlich geschaffener Körperausgang) sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Parkerleichterungen erhalten. Diese landesweit in Nordrhein-Westfalen gültigen Parkerleichterungen wurden bisher durch zeitlich befristete, schriftliche Ausnahmegenehmigungen der Ordnungsbehörden dokumentiert. Nun wird es hierfür eine neue bundesweit
einheitliche Regelung geben, die Berechtigten erhalten künftig einen bundeseinheitlichen,
orangefarbenen Parkausweis. Das Amt für öffentliche Ordnung bittet die Besitzer der derzeit noch gültigen Ausnahmegenehmigungen rechtzeitig vor Ablauf ihrer Genehmigung einen neuen Antrag auf Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen“ zu stellen. Für die Bearbeitung der Anträge ist die Vorlage des aktuellen Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Feststellungsbescheides des Bürgeramts Mülheim, Außenstelle Boltensternstraße, nötig. Die Bearbeitung kann rund vier bis sechs Wochen dauern.

[sb]