Der Hund und sein „Geschäft“
Ordnungsamt gibt neues Info-Faltblatt zu den „teuren Hinterlassenschaften“ heraus
Viele Hundebesitzer fragen sich, wo ihr Hund unterwegs sein „Geschäft“ machen kann. Wo ist es erlaubt, wo ist es generell verboten, wie entferne ich den Hundehaufen am einfachsten, welche Bußgelder erwarten mich, wenn ich den Hundedreck liegen lasse? Das Amt für öffentliche Ordnung hat festgestellt, dass sich, abgesehen von den rücksichtslosen „Tierfreunden“, viele Hundehalter oftmals auch aus Unkenntnis falsch verhalten.

Die Stadt Köln hat unter dem Titel „Teure Hinterlassenschaften“ in einer Neuauflage ein Faltblatt mit Tipps und Hinweisen zu diesem Thema herausgegeben. Die Infoblätter werden von den Mitarbeitern im Außendienst des Ordnungsamtes gezielt an Hundehal-ter ausgehändigt. Außerdem fügt die Stadt sie den Bescheiden über die Hundesteuer bei und sie werden zur Auslage den Hundeschulen, Tierhandlungen, Tierheimen und Tierschutzvereinen zur Verfügung gestellt. Auch im Bürgerladen der Stadt Köln am Rathaus liegen die Faltblätter zur Mitnahme aus.

In der Info-Schrift erfährt der Hundehalter, dass er die Hinterlassenschaften seines Tieres immer und nahezu überall entfernen muss. Dies gilt auch für Wiesen, ausgewiesene Hundefreilaufflächen und die Seitenstreifen (Rinnsteine) der Straßen, egal ob der Untergrund begrünt, sandig oder befestigt ist. Die einzige Ausnahme gilt für Flächen, die dicht mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind, dort darf der Hundekot liegen bleiben.

Lässt der Halter den Haufen seines Tieres auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen oder sonstigen öffentlichen Flächen liegen, wird er für die Verunreinigung zur Kasse gebeten. Der Ordnungsdienst verlangt dann je nach Örtlichkeit (zum Beispiel ob Straße oder Kinderspielplatz) Bußgelder zwischen 35 und 250 Euro. Dabei ist die Entfernung des Haufens so einfach: Mit einem Hundekotbeutel oder einer Plastiktüte, die über den Kot gestülpt wird, kann der Haufen aufgenommen werden, die Tüte wird verknotet und dann in den nächsten Abfallbehälter geworfen. Damit wäre das Problem erledigt.

Weitere Informationen zu allen Hundefragen gibt es im städtischen Internetservice unter www.stadt-koeln.de und dann weiter unter „Bürger-Service“ und „Rund ums Tier“. Dort sind auch die Pläne für die Hundefreilaufflächen in den Stadtbezirken abrufbar. Die Pläne können auch in den Bezirksrathäusern eingesehen werden. Die Neuauflage des Faltblatts „Teure Hinterlassenschaften“ ist mit freundlicher Unterstützung der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG, des Vereins City-Marketing Köln und der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Ehrenfeld eG zustande gekommen.

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Wanderung durch den Weißer Rheinbogen
Grünverwaltung informiert über die Entwicklung von Wald und Landschaft
Eine Wanderung durch den Weißer Rheinbogen bietet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen am Samstag, 5. Mai 2007, ab 10 Uhr an. Markus Bouwman informiert bei einer rund zweistündigen Erkundung über die dortige Landschafts- und Waldentwicklung. Er gibt Einblicke in die Ökologie des Auenwaldes und seine artenreiche Biotope.

Der früher rein landwirtschaftlich geprägte Weißer Rheinbogen hat sich seit 1960 infolge von großflächigen Aufforstungen zu einer strukturreichen Landschaft gewandelt. Geprägt wird das Gebiet zwischen den Stadtteilen Rodenkirchen und Weiß durch einen in Köln einzigartigen Auenwald. Dieser dient dem Trinkwasserschutz und der Erholung, außerdem ist er wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Die Teilnahme an der Wanderung ist kostenlos, eine Voranmeldung nicht erforderlich (festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung einplanen!). Treffpunkt ist der Wendehammer am Ende der Uferstraße in Köln-Rodenkirchen.

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15. Tag des offenen Denkmals
Im Mittelpunkt stehen Sakralbauten, aber auch Privateigentümer können sich beteiligen
Zum 15. Mal findet im September dieses Jahres in Köln der „Tag des offenen Denkmals“ statt. In diesem Jahr stehen die Kölner Kirchen im Mittelpunkt des Interesses, das Motto des Denkmaltages am Sonntag, 9. September 2007, lautet darum „Orte der Einkehr und des Gebets – Historische Sakralbauten“. Der große Reichtum Kölns an sakralen Zeug-nissen wird am Denkmaltag ausgiebig präsentiert, ein entsprechendes Programm ist in Vorbereitung. Darüber hinaus werden erneut auch andere Baudenkmale der Öffentlich-keit zugänglich gemacht und aktuelle Beispiele der Kölner Denkmalpflege in Führungen vorgestellt.

Die Stadt Köln bittet interessierte Eigentümer und Nutzer von Baudenkmalen, deren Bau- und Nutzungsgeschichte über einen religiösen Hintergrund verfügt oder verfügte, sich am Kölner Denkmaltag zu beteiligen, damit auch ihre Objekte an diesem Tag prä-sentiert werden können. Informationen gibt im Amt des Stadtkonservators Dr. Karen Künstler-Brandstädter, Telefon 0221/221-27716, E-Mail Karen.Kuenstler-Brandstaedter@stadt-koeln.de. Die Anmeldungen an den Stadtkonservator sollten bis zum 16. Mai 2007 erfolgen. Das komplette Programm des Denkmaltages wird dann vor-aussichtlich im August dieses Jahres vorgestellt.

[ag; Quelle: Stadt Köln]