Wer bei derartigen Verspätungen im Nahverkehr einen IC, EC, ICE oder ein Taxi nutzt, erhält die zusätzlichen Kosten für den Fernverkehrszug bzw. die Taxikosten bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Person künftig erstattet. Die Mobilitätsgarantie kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs genutzt werden – unabhängig davon, mit welchem Nahverkehrsmittel der Fahrgast unterwegs ist. Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind, dass das gewünschte Nahverkehrsmittel mehr als 20 Minuten später abfährt, als im Fahrplan angegeben und es keine andere Fahrtalternative mit Bus und Bahn gibt. Lediglich bei, in der Regel für die Kunden absehbaren, Verspätungen durch Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohungen entfällt ein Anspruch.

Fahrgäste, die die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen möchten, füllen ein Antragsformular aus und fügen ihr Ticket – bei Zeitfahrkarten eine Kopie – sowie die Taxiquittung bzw. das benutzte Fernverkehrsticket im Original bei. Der Antrag wird beim betroffenen Verkehrsunternehmen bzw. alternativ bei dem Verkehrsverbund/der Verkehrsgemeinschaft oder der DB Regio NRW eingereicht. Nach positiver Prüfung wird der Erstattungsbetrag überwiesen. Soweit Garantieregelungen einzelner Verkehrsverbünde, -gemeinschaften und -unternehmen noch darüber hinausgehen, bleiben diese unverändert bestehen.

Nähere Informationen zur Mobilitätsgarantie und das Antragsformular finden Interessierte unter www.nahverkehr.nrw.de/mobilitaetsgarantie.

[ag; Foto: Rainer Sturm/www.pixelio.de]