Düsseldorf | Das neue Polizeigesetz für Nordrhein-Westfalen soll in erheblichem Maße entschärft werden. Das bestätitgten am heutigen Dienstagmittag der amtierende Innenminister Heribert Reul sowie die Vorsitzenden der beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP, Bodo Lötgen und Christof Rasche in einem gemeinsamen Statement. Die „drohende Gefahr“ als Grundlage für die Befugnisausweitung ist zwar gestrichen, andere kritische Eckpunkte aber sollen bleiben.

In der Stellungnahme erläuterten die drei Politiker, warum sie ihre Pläne für eine Verschärfung des bestehenden Polizeigesetzes in wesentlichen Punkten überarbeitet haben. Schon in den Wochen zuvor hatten sich zahlreiche Rechtsexperten kritisch mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Vor allem der Begriff der „drohenenden Gefahr“ stieß bei den Fachleuten auf Ablehnung, hebelt der vormalige Entwurf ihrer Meinung nach wesentliche Grundrechte aus. Zumindest hier konnten sich die Kritiker durchsetzen und die „drohende Gefahr“ als Rechtsgrundlage für die geplante Erweiterung polizeilicher Befugnisse herausnehmen.

Schon vor der Sommerpause hatte die FDP neben der Kritik am Begriff „drohende Gefahr“ auch kürzere Einsperrzeiten für „Gefährder“ sowie Einschränkungen bei den Überwachungskompetenzen im Rahmen der so genannten „Quellen-Telekommunikations-Überwachung“ (TKÜ) gefordert. Statt bis zu einem Monat sollen „Gefährder“ zukünftig bis zu 14 Tagen ohne richterlichen Beschluss in Gewahrsam bleiben. Bisher galt eine Maximaldauer von 48 Stunden. Die Landesregierung will zudem einen konkreteren Katalog vorlegen, für den die neuen schärferen Regeln Anwendung finden. Die Möglichkeit, Online-Trojaner aufzuspielen, soll aber erhalten bleiben. Hiergegen hatte sich ebenfalls Widerstand geregt.

Das neue Polizeigesetz sollte ursprünglich bereits vor der Sommerpause beschlossen werden. Nach der massiven Kritik von Experten an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfs hatten sich die Koalitionäre aber darauf verständigt, sich mehr Zeit für eine verfassungskonformere Lösung zu lassen.

Ungeachtet der Entschärfung hat Report-k.de im Vorfeld der heutigen Verkündung ein Interview mit der Strafrechtsexpertin Andrea Groß-Bölting, seit 2014 Geschäftsführerin der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.. Auch die Wuppertaler Strafverteidigerin übt massive Kritik an den geplanten Verschärfungen des Gesetzes, wie das folgende Interview auf Report-k.de zeigt.

Autor: rk