Symbolbild Maschine zum Geldzählen

Köln | Mit Urteil vom 17. März hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2022 im Ergebnis bestätigt und die Berufung des Landes NRW zurückgewiesen. Den Gegenstand des Verfahrens bildet die Rückforderung von NRW-Soforthilfen durch das Land. Laut dem OVG seien die in Streit stehenden Rückforderungen von Soforthilfen rechtswidrig.

Das OVG stellte zugleich klar, dass das Land NRW berechtigt sei, die den Empfängern zustehende Höhe der Soforthilfe in Form von neu zu erlassenden Schlussbescheiden endgültig festzusetzen und überzahlte Beträge auf dieser Grundlage zurückzufordern.

Wirtschaftsministerin des Landes NRW Mona Neubaur erklärte in einem schriftlichen Statement: „Ich begrüße die zügige Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Münster in der NRW-Soforthilfe 2020 ausdrücklich. Die Urteile werden zur Rechtssicherheit und -klarheit für die Verfahren in der NRW-Soforthilfe 2020 beitragen. Es ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung, dass erstmals grundlegende Rechtsfragen der NRW-Soforthilfe geklärt wurden. Als nächstes werden wir die vom Senat angekündigte, ausführliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten und die Auswirkungen prüfen.“

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Urteile des OVG NRW sind noch nicht rechtskräftig

Was bedeutet das für Soforthilfe-Empfänger:innen?

In der NRW-Soforthilfe 2020 sind derzeit rund 1.600 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen anhängig, die eine durch Schlussbescheid des Landes ergangene Rückzahlungsaufforderung der NRW-Soforthilfe zum Gegenstand haben. Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte führten zu unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die erlassenen Bescheide, sodass eine obergerichtliche Entscheidung des OVG NRW geboten war. Die Urteile binden nur die am Klageverfahren Beteiligten. Von den Verfahren gehen keine unmittelbaren Rechtswirkungen für andere Soforthilfe-Empfänger:innen aus. Die Landesregierung hat am 14. März 2023 auf gemeinsamen Vorschlag der Ministerin für Wirtschaft und des Ministers der Finanzen beschlossen, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni hinaus zu verlängern. Soforthilfe-Empfänger:innen müssen ihre Rückzahlung nunmehr bis zum 30. November 2023 an das Land überweisen. Die Bestandskraft nicht angegriffener Bescheide bleibt von den gerichtlichen Entscheidungen unberührt.

Was ist die NRW-Soforthilfe 2020?

Die NRW-Soforthilfe 2020 ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Die Hilfe galt Unternehmen, die durch die Coronapandemie in finanziellen Engpässen steckten. Das Land NRW zahlte im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschalen Abschlag aus. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31. Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

agr