Die Schirme vor der Torburg am Chlodwigplatz sorgen für Streit. Foto: Bopp

Köln | Der Streit um zwei knallrote Sonnenschirme vor der beliebten Südstadtkneipe Torburg bewegt viele Anwohner im Veedel.

Report-K hatte berichtet, dass sich das Betreiber-Ehepaar Wolf vom Ordnungsamt seit längerem schikaniert und in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht sieht.

Südstadt: Wirte bangen um ihre Existenz

Kollegen und Gäste solidarisieren sich mit dem Paar. Auf unsere Anfrage zur Sicht der Stadt Köln nimmt nun ein Sprecher wie folgt zu dem kuriosen Zusammenhang Stellung:

„Bei der Genehmigung von Außengastronomien ist unter anderem die Verkehrssicherheit sicherzustellen und fortlaufend auf die Einhaltung der Erlaubnislagen zu achten, zum Beispiel, dass Rettungswege und Aufstellflächen für Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge frei bleiben und die in der Erlaubnis verbindlich genannten Maße etc. etwa für Sonnenschirme eingehalten werden.“

Symbolbild: Das Ordnungsamt im Einsatz in der Kölner Südstadt. Foto: Bopp

Torburg-Streit: Sprecher der Stadt Köln verweist auf Sondernutzungserlaubnis

Weiter heißt es mit Verweis auf das derzeit viel diskutierte und von Seiten der Wirte kritisierte Gestaltungshandbuch: „Das Gestaltungshandbuch (https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf-dezernat6/gestaltungshandbuch-04-2018.pdf), das der Rat beschlossen hat, gibt unter anderem gesamtstädtische gestalterische Empfehlungen für die Gestaltung von Außengastronomieflächen im öffentlichen Raum vor. Rechtliche Verbindlichkeit erhalten diese erst durch eine Sondernutzungserlaubnis, die jede*r Gastronom*in für den Betrieb einer Außengastronomie im öffentlichen Raum braucht.

Diese in der Sondernutzungserlaubnis verbindlich festgelegten Auflagen für die Außengastronomie ergeben sich beispielsweise aus baurechtlichen, ordnungsrechtlichen, stadtplanerischen und verkehrsrechtlichen Vorgaben. Entscheidend für Gastronom*innen ist der Inhalt der Sondernutzungserlaubnis. Die dort verbindlich festgelegten Auflagen sind einzuhalten.“

Aus Sicht der Stadt sei eben dies nicht geschehen. Es habe Ortstermine und mehrfache Nachprüfungen nicht etwa aus Willkür, sondern der Einhaltung der Regeln wegen gegeben. Die Maße der Schirme und der benötigte Abstand seien aus dieser Sicht nicht eingehalten worden.

Der Sprecher: „Bei Nicht-Einhaltung der in der Sondernutzungserlaubnis verbindlich festgelegten Vorgaben muss die Stadt neben den oben genannten Gründen (Verkehrssicherheit, Rettungswege etc.) auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Gastronom*innen handeln.“

Konsequenzen, etwa, dass der Laden dicht gemacht würde, habe es bislang aber nicht gegeben: „Eine Konzession wird aus den oben genannten Gründen nicht entzogen. Bei fortdauernder Nichteinhaltung der Erlaubnislage kann dem/der Gastronom*in jedoch mitgeteilt werden, dass die Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomiefläche entzogen werden kann.

In der Regel wird eine solche Maßnahme erst dann angedroht, wenn über mehrere Monate eine Vielzahl von Aufforderungen der Stadt Köln an den Gastronomen, den in der Sondernutzungserlaubnis genehmigten Zustand herzustellen, erfolglos geblieben sind.“