Verfahren ist undurchsichtig
Deutsche Sporthochschule Köln kritisiert das Vergabeverfahren des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) und hat nun gegen zwei ablehnende Bescheide des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Die Verwaltungsrichter müssen nunmehr klären, ob das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, das das BISp im Auftrag des Bundesministerium des Inneren durchgeführt hat, ordnungsgemäß erfolgte und die vorgesehene finanzielle Förderung eines Drittbewerbers rechtmäßig ist. Parallel hierzu wird die Deutsche Sporthochschule eine allgemeine Feststellungsklage zur generellen Überprüfung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens des BISp erheben. Hierbei geht es um grundsätzliche Fragen der Rechtmäßigkeit dieser Art von Verfahren, die über das BISp, als maßgebliche Institution für sportwissenschaftliche Forschungsförderung in Deutschland, durchgeführt werden.

Wie die Hochschulleitung betont, wird mit den verwaltungsgerichtlichen Klagen ausschließlich das Ziel verfolgt, die zukünftigen Vergabeverfahren im Interesse aller sportwissenschaftlichen Einrichtungen transparenter zu gestalten. Die bisherige Praxis sei für die Beteiligten undurchsichtig, die letztendlich vom BISp getroffene Entscheidung häufig nicht nachvollziehbar. Die Sporthochschule verweist in diesem Zusammenhang auch auf die seit längerer Zeit von verschiedenen Seiten geäußerte Kritik an den Vergabeverfahren: So habe der Wissenschaftsrat bereits Anfang 2007 eine Neugestaltung der Verfahren gefordert, die bisher jedoch nicht einmal ansatzweise umgesetzt worden sei. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages habe die Vergabe- und Verwaltungspraxis des BISp ebenfalls erst kürzlich gerügt und einen Bericht angefordert. Auch der Bundesrechnungshof sei zwischenzeitlich eingeschaltet worden.

[cs]