Die Begründung des Gerichtes: Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute bekannt gegebenen Eilbeschluss die Bauarbeiten an zwei Häusern in der unmittelbaren Nachbarschaft von St. Gereon gestoppt. Es hat damit einem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Gereon gegen das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln stattgegeben. Die von der Stadt gegen den Widerstand des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege genehmigte Erhöhung der beiden Gebäude verletze den St. Gereon als herausragendem Kulturdenkmal zukommenden Umgebungsschutz. Als ein Indiz für die Beeinträchtigung wertete das Gericht hierbei auch den Verstoß gegen das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Höhenkonzept. Der Schutz der romanischen Kirchen als herausragende Kulturdenkmäler der Stadt sei aber gerade auch ein vorrangiges Ziel dieses Konzepts gewesen. Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

[ag]