Köln, 16.11.2006, 22:00 Uhr > Mit Hausdurchsuchungen in großen städtischen Kölner Unternehmen setzte die Kölner Staatsanwaltschaft heute ihre im Juni 2006 begonnen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue fort. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen namentlich nicht bekannte Mitglieder von Aufsichtsräten und Geschäftsführer der Gesellschaften des Stadtwerke Köln-Konzerns wegen des Anfangsverdacht der Untreue.

Die Kölner Staatsanwaltschaft begründet ihre Ermittlungen: Gegenstand des Verfahrens ist zum einen der gegen die vorgenannten Personen gerichtete Vorwurf, seit dem Jahre 2002 an Reisen u. a. nach Athen, Florenz, Paris, Moskau, Istanbul und Lissabon teilgenommen zu haben, die zumindest teilweise privaten Charakter hatten, aber vollständig aus den Mitteln der jeweiligen Gesellschaft bezahlt worden sind. Der – jedenfalls teilweise – private Charakter dieser Reisen hatte zu der Ankündigung von Nachforderungen der Finanzbehörde an die einzelnen Reiseteilnehmer geführt.

Diese Nachforderungen – private Steuerverbindlichkeiten – sollen auf Grund eines Beschlusses des Rates der Stadt Köln vom 22.06.2006 von den einzelnen städtischen Unternehmen beglichen werden. Dies begründet zum anderen den – weiteren – Anfangsverdacht der Untreue gegen die Personen, die die Übernahme privater Steuerschulden durch

städtische Gesellschaften veranlasst oder ermöglicht haben. Die Gesamtkosten der Reisen beliefen sich auf einen hohen sechsstelligen Betrag. Am heutigen Tage wurden Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Köln bei den Stadtwerken Köln GmbH, den Kölner Verkehrsbetrieben AG, der Häfen- und Güterverkehr Köln AG, der Rhein-Energie AG, der GAG Immobilien AG und der AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG vollstreckt. Die dabei sichergestellten Unterlagen werden nunmehr im Hinblick auf die vorbeschriebenen strafrechtlichen Vorwürfe ausgewertet.

Die Stadt Köln gab zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen am späten Nachmittag eine Erklärung heraus. Die Stadt will die Vorgänge durch ein Rechtsgutachten prüfen lassen. Im Übrigen prüft die Stadt Köln auf Grund eines Beschlusses des Rates der Stadt Köln vom 22.06.2006, ob ein Anfangsverdacht der Untreue bei den Personen vorliegen könnte, die die Übernahme privater Steuerschulden durch städtische Gesellschaften veranlasst oder ermöglicht hätten.

Zu diesem letztgenannten Komplex, die jetzt angelaufene Prüfung der Staatsanwaltschaft, erklärt die Verwaltung der Stadt Köln:

1. Mit Beschluss vom 18.08.2005 hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsreisen geändert. Auf Grund der im Rahmen der Steuerprüfung im Stadtwerke Konzern gewonnenen Erfahrungen hat der Rat mit Beschluss vom 22.06.2006 sich damit einverstanden erklärt, dass die persönliche Steuerbelastung, die den Mitgliedern der Aufsichtsräte aus den bisher durchgeführten Aufsichtsratsreisen entstehen, von den jeweiligen Gesellschaften übernommen werden. Gleichzeitig hat der Rat festgelegt, dass Aufsichtsratsreisen ab sofort so gestaltet werden, dass private Interessen (-Anteile an den Aufsichtsratsreisen) gemäß den strengen Anforderungen des Steuerrechts ausgeschlossen werden.

2. Im Vorfeld der Ratsentscheidung war die Rechtslage von Stadt und Stadtwerke Konzern intensiv geprüft worden. Im
Ergebnis wurde damals übereinstimmend festgestellt, dass die oben genannte Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden sei. Zwischenzeitlich sind andere Rechtsmeinungen bekannt geworden, die die Stadt dazu veranlasst haben, eine zusätzliche externe Prüfung des Gesamtkomplexes vornehmen zu lassen. Vom Ergebnis dieser Prüfung wird die Stadt
ihre weiteres Vorgehen abhängig machen.

3. Gleichzeitig hat die Verwaltung alle städtischen Unternehmen mit Schreiben von Montag, dem 13.11.2006 vorsorglich
aufgefordert, den oben genannten Beschluss nicht umzusetzen.

[ag]