Das Strafverfahren sei eingestellt worden, weil keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben seien, teilte die Stadt heute mit. Zu dem Verfahren war es aufgrund einer Strafanzeige des "pro-NRW"-Vorsitzenden Markus Beisicht gekommen, der in der Formulierung des Aufrufs „Wir dulden keinen Marsch der Rechten in der Innenstadt“ einen Verstoß des Oberbürgermeisters gegen das Versammlungsgesetz erkannt haben wollte und dessen Unterstützung des Aufrufs zu Gunsten der breiten Gegendemonstration „Wir stellen uns quer““ als undemokratisch anprangerte. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Aufruf jedoch eine Aktion für ein friedliches und tolerantes Miteinander; dies habe der tatsächliche Ablauf der Gegendemonstrationen am 7. Mai 2011 auch bestätigt. Die Äußerung von OB Roters bewege sich daher im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Den Aufruf zu friedlichen Gegendemonstrationen müssten sich die Veranstalter im „Prozess der demokratischen Meinungsbildung“ gefallen lassen. Oberbürgermeister Roters sieht sich in seiner Auffassung bestätigt und hat heute erklärt: „Ich werde auch künftig meine Stimme erheben, wenn durch Aktionen wie den sogenannten „Marsch für die Freiheit“ oder auf anderem Weg versucht wird, Teile unserer Stadtgesellschaft zu diskreditieren und auszugrenzen.“

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