Stimmen die Aussagen des Arbeiters, so schreibt das Blatt, habe der zuständige Vorarbeiter verlangt, weniger Eisen einzubauen und das dadurch übrig bleibende Material an einen Schrotthändler zu verkaufen. Dies sei am Waidmarkt so passiert, auch an der Stelle an der sich das Unglück ereignet habe. Allerdings soll Eisen oberhalb der eigentlichen Unglücksstelle fehlen. Unklar ist, ob das Fehlen von Eisen in der Betonschlitzwand zum Einsturz geführt habe, da die eigentliche Stelle an der die Experten den Ausgang des Unglücks vermuten, zur Zeit nicht zu erreichen ist, da sie tiefer und im Grundwasser liegt. Um hier auch den Sachverständigen Zugang zu verschaffen, soll ein weiteres Bauwerk errichtet werden. Es kann also noch Monate dauern. Unklar ist aber auch, ob sich an anderen Stellen der Baustelle der Nord-Südstadtbahn ähnliche Vorfälle ereignet haben und ob auf der Strecke nun Bereiche ebenso mit weniger Eisen armiert wurden als dies notwendig ist.

Die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft dauern an und bevor nicht die gesamte Unglücksstelle von den Sachverständigen in Augenschein genommen und untersucht werden kann, wird es keine eindeutige Klärung geben, was oder wer für den Einsturz verantwortlich ist.

Aktualisiert am 9.2.2010 um 15:10 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Köln gab heute nun bekannt, am 27. Januar 2010 ein Ermittlungsverfahren ggen zwei verantwortliche Mitarbeiter der ARGE Nord-Süd-Stadtbahn eingeleitet zu haben. Es hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass dass beim Zusammenbau der Bewehrungskörbe, die vor der Betonierung in die Schlitzwandlamellen eingelassen wurden, auf Weisung eines Poliers der ARGE Los Süd nicht die vorgegebene Anzahl von Verbindungselementen (sog. Umschließungsbügel) verbaut worden sei. Diese sollen stattdessen an einen Schrotthändler verkauft worden seien. Daher ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen Unterschlagung und Beutrg. Im Rahmen der Ermittlungen habe sie am 29. Januar 2010 in Düsseldorf zwei Durchsuchungsbeschlüsse an der Wohn- bzw. der Arbeitsstätte des Hauptbeschuldigten vollstreckt.

Die Staatsanwaltschaft betont jedoch, es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die fehlerhafte Montage der Bewehrungskörbe in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Einsturz des Archives stehte. Aus diesem Grund würden die Ermittlungen in einem getrennten Verfahren geführt. Die Ermittlungen in dem Verfahren „Stadtarchiv“ richteten sich weiterhin gegen Unbekannt.

[ag]