Köln, 13.9.2007, 6:00 Uhr > Das Land NRW fördert Literaturschaffende und schreibt für 2008 Stipendien aus. Hier finden sich die Rahmenbedingungen für Interessenten: Bis zum 15. Dezember dieses Jahres können sich Autorinnen und Autoren und Übersetzerinnen und Übersetzer aus Nordrhein-Westfalen für Arbeitsstipendien im Jahr 2008 bewerben. Die mit insgesamt 4.100 Euro dotierten Stipendien des Landes Nordrhein-Westfalen sollen dazu beitragen, dass bereits begonnene literarische Arbeiten im Zeitraum des Stipendiums fertig gestellt werden können. Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten vier Monate jeweils 1.025 Euro. Der nordrhein-westfälische Staatssekretär für Kultur Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff betonte, Autorinnen und Autoren bräuchten Zeit und Ruhe für ihre künstlerische Arbeit. Die Arbeitsstipendien des Landes Nordrhein-Westfalen sollten Schriftstellerinnen und Schriftstellern helfen, sich bei der Fertigstellung eines längeren Werkes ganz auf ihre künstlerische Tätigkeit zu konzentrieren. Die Arbeitsstipendien werden jährlich vergeben.
 
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Die Werke von Autorinnen und Autoren sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich. Zur Bewerbung um ein Stipendium ist bis zum 15. Dezember 2007 ein Antrag zu richten an die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Referat für Literaturförderung IV A 1, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf.
 
Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse der Autorinnen und Autoren oder Übersetzerinnen und Übersetzer mitfinanziert werden, sind von einer Förderung durch ein Arbeitsstipendium des Landes ausgeschlossen. Dies gilt auch für Verträge mit Literaturagenturen.
 
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
• bio-bibliographische Angaben
(Lebenslauf, Veröffentlichungen mit Nennung der Verlage),
• Bankverbindung,
• Textproben des fertig zu stellenden Werkes
(in deutscher Sprache),
• bei Übersetzerinnen und Übersetzern Arbeitsproben (in deutscher Sprache),
• ein Verlagsvertrag bzw. eine verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werkes
(mit Arbeitstitel),
• bei Hörspielen oder Theaterstücken die Zusage eines Verlages, einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu veröffentlichen bzw. aufzuführen.
 
Bitte schicken Sie keine Originalunterlagen (Verträge, Manuskripte etc.), da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden!
 
Nach Drucklegung ist ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Es wird gebeten, im Werk auf die Förderung durch den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen hinzuweisen.

[ag; Quelle: Land NRW]