„Alle Stromkunden haben angesichts der angekündigten Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Kunden sollten die angekündigten Strompreis-Erhöhungen nicht einfach hinnehmen. „Wer den Saft aus der Steckdose in der teuren Standard-Grundversorgung seines lokalen Energielieferanten bezieht, kann durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif sparen. Oder der Stromkunde wechselt zu einem neuen – preiswerteren – Stromanbieter. Dadurch sind im Vergleich zur Grundversorgung, je nach Verbrauch, Einsparungen von bis zu 150 Euro im Jahr drin. Wechselwillige sollten sich aber sputen: Bis zum 30. November muss das Kündigungsschreiben beim Stromanbieter vorliegen.“

Tipps der Verbraucherzentrale
Kündigungsmodalitäten: Der Versorger muss die Erhöhung zum 1. Januar 2011 bis zum 20. November den Kunden (per Brief) mitgeteilt haben. Alle Stromkunden haben aufgrund der angekündigten Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Achtung: Da die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat beträgt, bleibt  für die Kündigung nur eine knappe Frist von etwa zwei Wochen, nämlich bis zum 30. November. Bis dahin muss das Kündigungsschreiben beim alten Versorger eingegangen sein – per Brief, E-Mail oder Fax. Bis zu diesem Termin sollte auch zu einem günstigeren Tarif gewechselt oder ein neuer Anbieter beauftragt sein. Gelingt das nicht rechtzeitig, ist das jedoch nicht tragisch. Denn dann werden die Kunden ab Januar bis zum erfolgreichen Wechsel vom örtlichen Grundversorger zu (etwas höheren) allgemeinen Preisen versorgt. Fürs Wechseln dürfen auch keine Entgelte verlangt werden. Ein Austausch von Zählern ist nicht erforderlich! Der bisherige Versorger schickt eine Schlussrechnung über die bis zum Wechsel erbrachte Stromversorgung.

Eigene Stromrechnung als Richtschnur: Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Orientierungsgröße. Der Blick auf die letzte Jahres-Stromabrechnung hilft, die Preise anderer Anbieter zu vergleichen: Werden Jahresstromverbrauch aus der Vorjahresabrechnung sowie die Postleitzahl bei Tarifrechnern im Internet (z. B. www.verivox.de, www.stromtarife.de,
www. energieverbraucherportal.de) eingegeben, erstellen diese persönliche Angebotsübersichten. Online-Rechner zu nutzen erfordert jedoch etwas Übung: So sollten zum Beispiel die Häkchen für Vorkasse- und Kautionsangebote weggeklickt werden, um nicht zu risikoreichen Ergebnissen zu gelangen.

Details im Vertrag beachten: Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagiert und eventuell zu einem neuen Anbieter gewechselt werden kann. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Für den Fall, dass der Strompreis steigt, muss der neue Versorger ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Bei Festpreisangeboten aufgepasst: Festpreis ist selten Bestpreis! Vorsicht ist vor allem geboten, wenn Garantien nur für bestimmte Preisbestandteile gegeben werden. Wechselwillige sollten zudem Angeboten die kalte Schulter zeigen, bei denen sie sich zu einer höheren Vorauszahlung – zum Beispiel in Höhe des Jahresbetrages – verpflichten! Denn wenn der Anbieter Pleite geht, kann die Vorauszahlung futsch sein.

Versorgungssicherheit: Niemand muss fürchten, im Dunkeln zu sitzen. Sollte der neue Versorger aus irgendwelchen Gründen ausfallen, erfolgt – so die Vorschrift – die nahtlose Belieferung durch den örtlichen Grundversorger. Es bleiben dann drei Monate Zeit, um sich einen neuen Stromversorger zu suchen.

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