Tipps der Verbraucherzentrale NRW:
Häufig kein Umtausch bei reduzierten Artikeln: Wurde eine falsche Größe gewählt oder passt die Farbe nicht, können Käufer nicht auf ein Umtauschrecht pochen. Sie sind auf die Kulanz der Händler angewiesen. Wer sich beim Kauf keinen möglichen Umtausch zusichern lässt, hat nichts in der Hand, falls Händler die Rücknahme der Ware bei Nichtgefallen verweigern.

Reklamation bei mangelhaften Waren möglich: Wenn die ergatterten Schnäppchen jedoch nicht in Ordnung sind, also ein Ärmel zu lang ist oder der Reißverschluss klemmt, haben Käufer klare Rechte. Weisen Neuerwerbungen Fehler auf, können zwei Jahre lang Ansprüche gegenüber den Verkäufern geltend gemacht werden. Schalten Händler hierbei auf stur, müssen diese innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf nachweisen, dass einwandfreie Ware über die Ladentheke ging. Ausgenommen von dieser Regel sind Fehler- oder B-Waren, wenn beim Kauf auf deren Mängel ausdrücklich hingewiesen wurde.

Statt Geldrückgabe erst Reparatur oder Ersatzlieferung: Bevor Kunden den Kaufpreis eines fehlerhaften Artikels zurückerhalten oder auf einen Preisnachlass hoffen können, dürfen Händler die mangelhafte Ware in der Regel zweimal reparieren oder einmal für Ersatz sorgen.

Kassenzettel ist Geld wert: Kunden sollten den Einkaufsbon unbedingt aufbewahren, um bei Reklamationen nachzuweisen, wo und wann sie die Ware gekauft haben.

Mehr Informationen rund um Reklamation und Umtausch gibt’s in der Beratungsstelle an der Neue Weyerstr. 2. Oder telefonisch unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr. Mobilfunkpreise können variieren.

[cs; Foto: gabisch/ www.pixelio.de]