Mit dem Argument, dass Ziegel am Dachfirst fehlen würden, verschaffen sich derzeit dreiste Dachhaie Zutritt zum Objekt, warnt die Verbraucherzentrale NRW: Sie würden an der Haustür klingeln und arglose Hausherren mit dem Hinweis überrumpeln, dass die Reparatur in Windeseile zu erledigen sei. „Sind die vermeintlichen Helfer in der Not dann erst einmal aufs Dach gestiegen, überraschen sie die Kundschaft mit der Nachricht, dass das Objekt dringend komplett neu einzudecken ist. Andernfalls drohe ‚Land unter’ beim nächsten hef¬tigen Regenfall“, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Derart überrumpelt, werde dann häufig unüberlegt und vorschnell ein Auftrag zur Dacheindeckung erteilt. „Wie bei allen Haustürgeschäften können Kunden den Vertrag innerhalb von zwei Wochen annullieren. Fehlt die schriftliche Widerrufsbelehrung, können sie sogar unbegrenzt vom Vertrag zurücktreten“, beschreiben die Verbraucherschützer einen möglichen Ausweg.

Tipps bei Haustürgeschäften
Wer vor der Haustür steht: Bei den Besuchern handelt es sich um Direkt-Vermarkter oder Werbekolonnen, die im Auftrag von Firmen unterwegs sind, um neue Kunden mit zweifelhaften Angeboten zu ködern. Stehen sie auf der Matte, geben sie sich superfreundlich; haben die Werber jedoch erstmal einen Fuß in der Tür, setzen sie ihre Gesprächspartner nach allen Regeln der Überredungskunst unter Druck. Sie preisen unermüdlich Vorteile des Produkts und ziehen haarsträubende Szenarien heran, um einen Vertrag zu ergattern. Für jeden erfolgreichen Abschluss wird eine Provision vom Auftraggeber kassiert.

Was angeboten wird: Waren oder Dienstleistungen, für die vollmundig an der Haustür oder am Küchentisch geworben wird, sind oft von fragwürdiger Qualität und meist total überteuert. Beim vermeintlichen Schnäppchenangebot sollte sich jeder fragen, ob er das Produkt überhaupt braucht oder die Ausführung bestimmter Arbeiten wirklich notwendig ist. Auf alle Fälle ist ein Preis- und Qualitätsvergleich mit anderen Angeboten im Handel angebracht.

Wann der Kauf nicht mehr gilt: Kunden, die in den eigenen vier Wänden mit unguten Gefühlen eine Unterschrift geleistet haben, sollten rasch handeln und den Vertrag innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen – am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt: Haben Kunden bei Vertragsabschluss keine gesonderte schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten, können sie Warenbestellungen oder georderte Dienstleistungen sogar unbegrenzt rückgängig machen.

Wer Probleme hat, aus einem Haustürgeschäft wieder auszusteigen, findet rechtlichen Rat – für 7 Euro – in der Beratungsstelle Köln, Neuer Weyerstr. 2, 50676 Köln oder beim Verbrauchertelefon der Verbraucherzentrale NRW unter 0900-1-89 79 69 (1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

[cs; Foto: RainerSturm/ www.pixelio.de]